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Alt 12.01.2017, 08:46   #28
deranonyme
 
 
Registriert seit: 17.04.2011
Ort: Ostsachsen
Beiträge: 1.954
Waren die mit Expressdienstleistern wie FedEx oder UPS befördert werden, werden durch diese grundsätzlich bis zum Endkunden transportiert. Bestehen hier Zweifel an der Einfuhrfähigkeit der Ware kontaktiert der Versanddienstleister den Absender oder Empfänger der Ware um ggf. erforderliche Dokumente und Angaben zu erhalten. Können die Zweifel hier nicht ausgeräumt werden geht die Ware zurück oder wird vernichtet, je nach Bestimmung. Expressdienstleister erheben für ihre Bemühungen um die Einfuhr eine Pauschale die nicht durch das Porto abgedeckt ist und nicht Bestandteil der Einfuhrabgaben die durch den Zoll erhoben werden ist.

Sendungen mit der nationalen Post können aus verschiedenen Gründen beim lokal zuständigen Zollamt landen. Da hat der Versender keinen einhundertprozentigen Einfluss darauf. Selbst wenn zollrechtlich alles okay wäre kann der Transportdienstleister (DHL/Deutsche Post) entscheiden die Ware dem örtlichen Zollamt zukommen zu lassen, beispielsweise wenn die Auswechselstellen, das sind die Schnittstellen Post/Zoll die die Einfuhrsendungen normalerweise abfertigen, an Ihren Kapazitätsgrenzen angekommen sind. Postsendungen bei denen Probleme mit der Einfuhrfähigkeit der Ware vermutet werden, werden entweder auf Grund der Entscheidung einer für Produktsicherheit oder Marktüberwachung zuständigen Behörde direkt zurück gesendet oder vernichtet, oder zur Überprüfung der Ware dem örtlichen Binnenzollamt zugestellt. Dieses öffnet dann die Sendung im Beisein des Kunden und entscheidet über die Überlassung.
Eine Sonderstellung nimmt hier EMS, ein chinesischer Expressdienstleister ein. Dessen deutscher Partner ist die GDSK. Diese fragt bei Vorliegen der Sendung den Empfänger ob die Sendung durch die GDSK abgefertigt werden soll. Dafür ist eine Gebühr, aktuell um die 28 Euro, zu zahlen. Die GDSK kümmert sich nach Zahlung der Gebühr um die Verzollung und Liefert beim Kunden gegen Zahlung der ggf. verauslagten Einfuhrabgaben aus. Man kann aber auch eine Selbstverzollung per Internetzollanmeldung vornehmen. In diesem Fall sendet man die Unterlagen der Internetzollanmeldung nach Frankfurt. Wird dort dann festgestellt dass eine Beschau notwendig ist, so kann die GDSK die Sendung, selbstverständlich auch gegen Gebühr, vorführen. Nach der Zollabfertigung wird die Sendung an die GDSK übergeben, welche sie ohne weitere Kosten ausliefert. Die ggf. fälligen Einfuhrabgaben werden per Steuerbescheid im Nachgang erhoben.

Sendungen bei denen bereits die Verzollung im Preis enthalten ist, werden, wenn Sie wirklich DDP abgefertigt werden, auch direkt beim Endkunden zugestellt. Welche Händler das ordentlich durchführen? Keine Ahnung.

Im Übrigen können seltene Ausnahmen diese Regeln bestätigen.
__________________
Bye Frank


Achtung, was ich schreibe ist meine Meinung. Gesetze haben Paragraphen oder Artikel.
Ob der Sensor rauscht höre ich nicht, dafür klappert der Verschluss zu laut.

Geändert von deranonyme (12.01.2017 um 09:01 Uhr)
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