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#1 |
Registriert seit: 25.01.2009
Beiträge: 3.461
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Hallo,
tja so würde ich es auch machen, versuchen mit dem Vorbesitzer in Kontakt zu kommen um eine Teil-Kostenübernahme auszuhandeln, ob er sich dazu bringen läßt wird eine andere Sache sein, die wir ja dann bestimmt hier zu lesen bekommen. Persönlich mache ich vor derartigen Einkäufen einen großen Bogen, hilft Dir zwar nichts aber mal sehen vielleicht ist es ja weniger dramatisch. Grüße, Maik |
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#2 | |
Registriert seit: 11.04.2007
Ort: Österreichische Steiermark
Beiträge: 2.819
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![]() Zitat:
@ Josef: du hast eine PN! ![]()
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LG Wolfgang Meine Bilder: ![]() |
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#3 |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.514
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Oh, das hab ich übersehen, aber gilt § 922 ABGB auch für Privatverkäufe
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LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange |
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#4 |
Registriert seit: 11.04.2007
Ort: Österreichische Steiermark
Beiträge: 2.819
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Ja, und deshalb gilt ja das KSchG. § 9 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) verweist auf § 922 ABGB.
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LG Wolfgang Meine Bilder: ![]() |
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#5 | ||||
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
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Vielen Dank für eure Antworten - auf ein paar möchte ich konkret eingehen.
Zitat:
Zitat:
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Zitat:
Ich werde morgen einmal Kontakt mit dem Fotogeschäft aufnehmen. Sobald es wieder Neuigkeiten gibt, werde ich sie in diesen Thread posten. Liebe Grüße Josef |
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#6 | |||
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich verstehe unter "öffentlichem Zähler" den Zähler, der in den Bilddateien entsprechend codiert mitgespeichert wird. Laut Auskunft von der Firma Schuhmann kann dieser Zähler nur vom Service zurückgesetzt werden. Der tatsächliche interne Zähler kann nur mittels entspechender Servicesoftware ausgelesen werden. Diese Servicesoftware hat festgestellt, dass der SSS defekt ist und dass bei ca. 7.000 Aufnahmen ein Fehler aufgezeichnet wurde. Ich werde heute mal ganz freundlich beim Fotogeschäft nachfragen und dann sehen wir weiter ... Lg. Josef |
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#7 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D 12051 Berlin 44
Beiträge: 2.965
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![]() Zitat:
Das hintere Einstellrad (seltsamerweise nie das vordere ) ist bei meiner A700 vier mal repariert worden obwohl ich es so gut wie nie benutzte nach der ersten Reparatur. Gelinde gesagt sind das in meinen Augen Fehlkonstruktion die Sony auf Kulanz reparieren müsste. Die hätten die gut und präzise funktionierenden Stellräder der Konica/Minolta D7D einfach übernehmen sollen. ![]() Meine A700 hat mittlerweile weit über 200000 Auslösungen und funktioniert immer noch ![]()
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Tschüss Pittisoft (Peter)..... |
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#8 |
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 2.351
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#9 | |
Registriert seit: 11.04.2007
Ort: Österreichische Steiermark
Beiträge: 2.819
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§ 924. Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist. Der Händler wäre *sehr* gut beraten, die Haftung dem Grunde und der Höhe nach anzuerkennen und sich nicht auf einen Rechtsstreit einzulassen.
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LG Wolfgang Meine Bilder: ![]() |
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#10 | |
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
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Zitat:
Lg. Josef |
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