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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Bitte um Rechtsberatung - Gebrauchtkauf Alpha 900
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Alt 05.06.2013, 19:38   #1
Pollux58
 
 
Registriert seit: 25.01.2009
Beiträge: 3.461
Hallo,

tja so würde ich es auch machen, versuchen mit dem Vorbesitzer in Kontakt zu kommen um eine Teil-Kostenübernahme auszuhandeln, ob er sich dazu bringen läßt wird eine andere Sache sein, die wir ja dann bestimmt hier zu lesen bekommen.

Persönlich mache ich vor derartigen Einkäufen einen großen Bogen, hilft Dir zwar nichts aber mal sehen vielleicht ist es ja weniger dramatisch.

Grüße, Maik
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Alt 05.06.2013, 19:38   #2
whz
 
 
Registriert seit: 11.04.2007
Ort: Österreichische Steiermark
Beiträge: 2.819
Alpha 850

Zitat:
Zitat von DonFredo Beitrag anzeigen
Lest ihr auch das Eingangsposting




Das ist ein Kauf von Privat an Privat, weil der Fotohändler bei Kommission-Verkäufen kein Eigentum erwirbt und nicht als Verkäufer, sondern als Vermittler auftritt.
Hier gilt österreichisches Recht: § 922 ABGB.

@ Josef: du hast eine PN!
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LG
Wolfgang

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Alt 05.06.2013, 19:47   #3
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.514
Oh, das hab ich übersehen, aber gilt § 922 ABGB auch für Privatverkäufe Liest sich mehr nach gewerblichen Handel.
__________________
LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange
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Alt 05.06.2013, 20:54   #4
whz
 
 
Registriert seit: 11.04.2007
Ort: Österreichische Steiermark
Beiträge: 2.819
Alpha 850

Zitat:
Zitat von DonFredo Beitrag anzeigen
Oh, das hab ich übersehen, aber gilt § 922 ABGB auch für Privatverkäufe Liest sich mehr nach gewerblichen Handel.
Ja, und deshalb gilt ja das KSchG. § 9 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) verweist auf § 922 ABGB.
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Wolfgang

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Alt 05.06.2013, 20:21   #5
JoeJung

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
Vielen Dank für eure Antworten - auf ein paar möchte ich konkret eingehen.

Zitat:
Zitat von aidualk Beitrag anzeigen
P.S.: Die A900 hat noch, im Gegensatz zu den neueren Kameras, im Sucher unten rechts die Funktionsanzeige für den Anti-Shake. Das sollte eigentlich auffallen wenn dieser defekt ist.
Das stimmt schon, und das wäre mir bei den 300 Aufnahmen auch aufgefallen. Wir haben bei der Firma Schuhmann aber festgestellt, dass der defekte Antishake nicht bei jedem Einschaltvorgang als defekt erkannt wird sondern nur vielleicht bei jedem 3., 4. oder 5. Einschaltvorgang. Wenn ich weiß, dass die Verschlusszeiten nicht kritisch sind, achte ich aber auch nicht immer auf die Anzeige, sodass es schon sein, dass ich die Anzeige bei ein paar Bildserien übersehen habe.

Zitat:
Zitat von konzertpix.de Beitrag anzeigen
... und ergänzend dazu sagte Sony weit mehr mögliche Auslösungen an, was ich bei meiner A900 mit über 130.000 fehlerfreien Auslösungen auch bestätigen kann.
Hallo Rainer, ich habe auch irgend etwas von 150.000 im Hinterkopf - ich denke aber schon, dass Herr Mayr gewisse Erfahrungswerte mit Außreißern nach unten hat. Er hat ja auch gesagt, dass er kaputt gehen kann und nicht, dass er kaputt gehen wird.

Zitat:
Zitat von Dana Beitrag anzeigen
Da wir keine Anwälte sind, ist es untersagt, Rechtsberatung zu geben, das tut mir wirklich leid.
Hallo Dana, das ist mir schon klar, dass ich keine verbindliche Rechtsberatung bekommen kann - vielleicht habe ich mich ein wenig unglücklich ausgedrückt. Aber ich habe durch meine Anfrage sehr wertvolle Tipps bekommen, die mir ganz sicher weiterhelfen werden. Ich weiß jetzt, dass ich nicht als Bittsteller zum Fotogeschäft gehen und auf Kulanz hoffen muss.

Zitat:
Zitat von DonFredo Beitrag anzeigen
Oh, das hab ich übersehen, aber gilt § 922 ABGB auch für Privatverkäufe Liest sich mehr nach gewerblichen Handel.
Hallo Manfred, das Fotogeschäft macht das Verkaufen auf Kommission ja gewerblich. Dass die verkaufte Ware von einem Privaten stammt, dürfte nicht relevant sein.

Ich werde morgen einmal Kontakt mit dem Fotogeschäft aufnehmen.
Sobald es wieder Neuigkeiten gibt, werde ich sie in diesen Thread posten.

Liebe Grüße

Josef
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JoeJung

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Alt 06.06.2013, 07:30   #6
JoeJung

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Das abgenudelte Rad wird wohl zweifelsfrei schon bei der Übergabe vorhanden gewesen sein, bei SSS wird die Beweisbarkeit eher schwierig sein. Andererseits wird auch der Verkäufer nicht zwingend Lust auf eine gerichtliche Klärung mit allen Risiken haben.
Das Einstellrad schaut nach außen hin vollkommen in Ordnung aus. Verschlissen ist nicht der äußere, sichtbare Bereich, sondern die innere Signalverarbeitung. Bei normalem, langsamen Drehen ist der Fehler auch nicht bemerkbar sondern erst, wenn man schneller und länger daran dreht.

Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Das mit dem Zähler ist ein guter Ansatz, weil offensichtlich die Eigenschaften anders angegeben sind.
Beim SSS hätte ich Bedenken, da wurde ich dem Käufer kalt lächelnd einen Sturzschaden unterstellen. Gegenteil schwer beweisbar.
Denke aber, dass das gute Argumente sind, die zumindest vor Gericht den Verkäufer in Argumentationsnotstand bringen kann.
Wie schon im Eingangsposting geschrieben, ich kann definitiv einen Sturzschaden bzw. einen heftigen Schlag meinerseits ausschließen. Ich gehe aber auch davon aus, dass weder dem Verkäufer, noch dem vermittelnden Fotogeschäft bewusst war, dass der SSS defekt ist. Ich hätte mir die Kamera aber ganz sicher nicht gekauft, wenn ich von den 85.000 Auslösungen gewusst hätte.

Zitat:
Zitat von fbe Beitrag anzeigen
Wer ist "Wir" (das Fotogeschäft oder der Vorbesitzer) und was ist der "öffentliche Zähler"? Ordnernummer * 10000 + Bildnummer? Zurücksetzen und Manipulieren sind verschiedene Sachen. Der Bildnummernzähler ist kein Tacho. Zurücksetzen ist eine normale Kamerafunktion. Wenn der Vorbesitzer gefragt wurde und der erste und einzige war, dann sollte er schon abschätzen können, ob die Kamera eher 20000 oder 80000 Auslösungen auf dem Buckel hat. Sonst würde ich nicht davon ausgehen, dass irgendwas "angegeben" war. Das Fotogeschäft hätte die Kamera schon selbst zum Schuhmann schicken müssen, um dazu eine Aussage zu, machen. Eher würde ich es peinlich finden, wenn sie eine Kamera mit defektem SSS weiterverkauft hätten, ohne es zu bemerken.
Im Fotogeschäft hatten sie keine Ahnung, wie viele Auslösungen mit der Kamera schon gemacht wurden. Ich habe daraufhin vorgeschlagen, den Wert zu ermitteln. Wir (das heißt ich und der Verkäufer im Fotogeschäft) haben ein Bild auf einer von mir mitgebrachten Speicherkarte gemacht und dieses bei einer Webanwendung hochgeladen, die die Anzahl der Auslösungen auslesen kann. Diese hat dann den Wert von ca. 19.500 geliefert und der Verkäufer hat gemeint, dass das für einer derartige Kamera gar nichts wäre.
Ich verstehe unter "öffentlichem Zähler" den Zähler, der in den Bilddateien entsprechend codiert mitgespeichert wird. Laut Auskunft von der Firma Schuhmann kann dieser Zähler nur vom Service zurückgesetzt werden. Der tatsächliche interne Zähler kann nur mittels entspechender Servicesoftware ausgelesen werden.

Diese Servicesoftware hat festgestellt, dass der SSS defekt ist und dass bei ca. 7.000 Aufnahmen ein Fehler aufgezeichnet wurde.

Ich werde heute mal ganz freundlich beim Fotogeschäft nachfragen und dann sehen wir weiter ...

Lg. Josef
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JoeJung

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Alt 06.06.2013, 08:02   #7
Pittisoft
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D 12051 Berlin 44
Beiträge: 2.965
Alpha SLT 77

Zitat:
Zitat von JoeJung Beitrag anzeigen
Das Einstellrad schaut nach außen hin vollkommen in Ordnung aus. Verschlissen ist nicht der äußere, sichtbare Bereich, sondern die innere Signalverarbeitung. Bei normalem, langsamen Drehen ist der Fehler auch nicht bemerkbar sondern erst, wenn man schneller und länger daran dreht.

Ich werde heute mal ganz freundlich beim Fotogeschäft nachfragen und dann sehen wir weiter ...

Lg. Josef
Habe zwar nur eine A700 aber die Stellräder dürften die selben sein:

Das hintere Einstellrad (seltsamerweise nie das vordere ) ist bei meiner A700 vier mal repariert worden obwohl ich es so gut wie nie benutzte nach der ersten Reparatur.
Gelinde gesagt sind das in meinen Augen Fehlkonstruktion die Sony auf Kulanz reparieren müsste.

Die hätten die gut und präzise funktionierenden Stellräder der Konica/Minolta D7D einfach übernehmen sollen.

Meine A700 hat mittlerweile weit über 200000 Auslösungen und funktioniert immer noch
__________________
Tschüss Pittisoft (Peter).....
Pittisoft ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.06.2013, 21:46   #8
XG1
 
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 2.351
Zitat:
Zitat von JoeJung Beitrag anzeigen
Diese Servicesoftware hat festgestellt, dass der SSS defekt ist und dass bei ca. 7.000 Aufnahmen ein Fehler aufgezeichnet wurde.
Das ist dann doch der Nachweis, daß der SSS-Schaden schon vor der Übernahme der Kamera exisitert hat oder nicht?
XG1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2013, 10:10   #9
whz
 
 
Registriert seit: 11.04.2007
Ort: Österreichische Steiermark
Beiträge: 2.819
Alpha 850

Zitat:
Zitat von XG1 Beitrag anzeigen
Das ist dann doch der Nachweis, daß der SSS-Schaden schon vor der Übernahme der Kamera exisitert hat oder nicht?
Ja natürlich! Außerdem sollte der Händler wissen, dass er gem § 924 ABGB als (gewerblicher) Übergeber jedenfalls haftet:

§ 924. Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.

Der Händler wäre *sehr* gut beraten, die Haftung dem Grunde und der Höhe nach anzuerkennen und sich nicht auf einen Rechtsstreit einzulassen.
__________________
LG
Wolfgang

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Alt 07.06.2013, 13:24   #10
JoeJung

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Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
Zitat:
Zitat von XG1 Beitrag anzeigen
Das ist dann doch der Nachweis, daß der SSS-Schaden schon vor der Übernahme der Kamera exisitert hat oder nicht?
Ehrlich gesagt nicht - es wurde ein Fehler in der Kamera aufgezeichnet, jedoch ohne spezifischen Fehlercode, der diesen Fehler mit dem defekten SSS in Verbindung bringen könnte.

Lg. Josef
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JoeJung

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