Zitat:
Im übrigen ist es wohl so, dass eine Klage eh nur bei vorsätzlichem Gesetzesbruch erfolgreich wäre.
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Nein, nicht beim Urheberrecht. Du stellt das Bild Online und verbreitest es damit. Ob du versehentlich den Knopf gedrückt hast ist irrelevant.
Das ist eben der Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht.
Aber wie ich schon gesagt habe, du kannst dich noch rückversichern, damit du ein gutes Gefühl hast. Aber wenn dich jemand klagt, kannst eigentlich nicht viel dagegen machen. Du hast auf alle Fälle Zores.
Das ist ja ds Fiese daran. Du brauchst ja nur den Vergleich mit der Musikindustrie ziehen. Du hast einen Titel runtergeladen und tust es nicht mehr. Du bekommst trotzdem eine Abmahnung ;-)
Natürlich bekommst du in deinem Fall am Ende wahrscheinlich REcht und kannst alle Kosten der Gegenseite aufbürden. Nur wie oben gesagt, lasse noch Leute drüberschauen, die mehr davon verstehen.