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#111 | |
Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 114
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Zitat:
Der Einwand von jqsch ist sicher nachdenkenswert (hatte ich mit meiner Alternative nichts zu machen angedeutet). Leider scheint aber mit genau dieser Masche die andere Partei bisher erfolgreich gewesen zu sein: Der andere gibt nach. Und nun fühlt sich die Erbengemeinschaft im Recht - sonst wären eindeutigere Verweise in den bisherigen Angaben enthalten. Das einzig jetzt noch interessante wäre für mich, herauszufinden, wie die Rechtslage nun wirklich ist. Ob diese beiden Aspekte einen Streit aber wert sind, ist eine andere Frage... Ich lese aber noch eine Unsicherheit Deinerseits bezüglich möglicher rechtlicher Schritte der anderen Partei heraus: Meiner Ansicht nach ist mit deiner eindeutigen Handlung, das Bild von der HP zu nehmen, jeglicher Grund der anderen Seite für rechtliche Schritte entzogen worden. Ein Anwalt wird sicher prüfen, ob das Bild noch da ist, bevor er etwas schickt. Denn das braucht er schon als Beweissicherung für seinen Anspruch. Da ist es vollkommen egal, ob Du die andere Seite darauf hinweist oder nicht. Wer sein Auto rechtzeitig vor Erscheinen der Obrigkeit aus dem Parkverbot entfernt, muss auch die Politesse nicht darauf hinweisen, dass er gerade da gestanden war, aber jetzt nicht mehr... Allerdings kannst Du das Bild jetzt wohl nicht mehr veröffentlichen, weil Du nicht weißt, wann ein gegnerischer Anwalt Deine Seite wieder prüft, wenn eine mögliche Unterlassungsklage Deine Sorge ist. |
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#112 |
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 6.015
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Wer will Dich abmahnen oder verklagen, wenn es nichts zum Abmahnen / Verklagen gibt. Das Bild war nach einem Tag von der Webseite verschwunden. Und ich denke, das kannst Du beweisen.
Welche Argumente die Gegenseite in einen eventuellen Prozess einbringt müssen nicht die gleichen sein, die man Dir in einer ersten Mail geschrieben hat. VG Jürgen |
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#113 |
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Freistaat Sachsen
Beiträge: 5.052
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Hallo,
... wenn sich die Mühlenbesitzer tatsächlich zum hinzuziehen eines Anwaltes entscheiden sollten, so wird ein guter Anwalt vermutlich mit dem argumentieren was am ehesten zutrifft/gewinnträchtig ist. Gruß André
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Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren (Benjamin Franklin) |
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#114 | |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.442
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Zitat:
Ihr diskutiert über "Rechtslagen". Berücksichtigt bitte, dass es vermutlich (das ist nicht meine Baustelle ![]() Ansonsten würde ich das jetzt aber auch nicht zu hoch aufhängen. Eindeutige Angaben zum Urheberrecht kann man fordern, wenn man gedrängt werden soll, etwas zu tun (also das Bild zu löschen). Deswegen selbst zum Anwalt rennen (wenn´s Geld kostet) geht für meinen Geschmack übers Ziel (Spaß) hinaus. |
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#115 | |||
ehemaliger Moderator
Themenersteller
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Zitat:
Zitat:
---------- Post added 29.08.2011 at 10:12 ---------- Die Deutsche Bahn hat sich tatsächlich telefonisch bei mir gemeldet. Zwar nur, um mir eine Telefonnummer zu nennen, an die ich mich wenden soll (Rufnummernauskunft), aber immerhin. ---------- Post added 29.08.2011 at 10:22 ---------- Zitat:
Wenn ich behaupte, eine Zeitmaschine erfunden zu haben, bekomme ich ja auch nicht automatisch den Nobelpreis, ohne dies vorher irgendwie belegt zu haben. Aber ob das im Falle der Urheberrechtsfrage genauso ist? ![]()
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#116 | |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.442
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Zitat:
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#117 |
ehemaliger Moderator
Themenersteller
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Genau, und anschließend ordentlich die Morlocks aufgemischt.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#118 |
Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 114
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Meinem laienhaften Verständnis nach schon. Es gilt ja immer noch "in dubio pro reo" - Also im Zweifelsfall für den Angeklagten. Damit liegt die Beweislast beim Kläger. Der muss nachweisen, dass Du sein Recht verletzt hast. In diesem Fall müssen die Inhaber der Gelobtbachmühle Dir nachweisen, dass Du deren schützenswertes Gut verletzt hast. Wäre also entweder deren Recht an der alleinigen Verwertung der urheberrechtlich geschützten Architektur des Bauwerks (denn nur das wäre deren Anspruch auf Urheberrechtsschutz an der Mühle). Für diesen Fall müsstest Du aber schon Geld mit Deinem Bild machen wollen (also Kopien der dargestellten Kunst verkauft haben, weil sie so herausragend ist)
Oder deren Recht auf Privatsphäre (das wäre also das Betreten des Grundstückes, um einen sonst nie möglichen Blickwinkel auf das Bauwerk zu erhaschen. Das wäre Deine Verletzung des §59, indem Du Dich nicht auf öffentlich zugängliche Standorte beschränkst und damit etwas publizierst, was sonst der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. So lese zumindest ich, was der §59 regeln soll. Wenn Du keines dieser Rechte verletzt hast, kannst Du Dich beruhigt zurücklehnen. Dann wäre es mir noch nicht mal eine Antwort wert. Wenn Du aber nicht mehr sicher bist, ob du nicht doch auf deren Grundstück warst, würde ich mal scharf nachdenken, ob da nicht doch ein Zaun war, über den Du geklettert bist - und den Ball flach halten. Aber selbst dann solltest Du beruhigt abwarten können, denn auch das muss dir nachgewiesen werden (wozu allerdings der aus dem Bild möglicherweise ableitbare Standpunkt dienen kann). |
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#119 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.919
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Ich fasse das mal so wie ich es sehe zusammen.
Es handelt sich hier scheinbar um Menschen, die nichts anderes im Sinn haben, als Prozesse zu führen und alles und jeden verklagen, der ihnen in den Weg kommt und sei die Ursache noch so nichtig. Ich kenne solche Menschen auch und werde das Gefühl nicht los, dass es ihnen eine Befriedigung verschafft, andern Menschen unglück zu bereiten. Natürlich hat Jürgen mit dem Spruch, der Klügere gibt nach aber.... Dennoch wäre es mir zu blöde, mich mit solchen Leuten anzulegen, wegen einer Holzbaracke im Wald. Bild von der Website, danach nicht mehr darüber aufregen und gut ist. Es lohnt sich nicht, sich mit solchen Menschen anzulegen oder sich über sie aufzuregen. Sie sind es einfach nicht wert. Einem Freund wurde z.B. der Bau eingestellt, weil eine 1,3km entfernt wohnende "Nachbarin" die Bauaufsicht alarmierte, weil sie der Ansicht war, er baue zu hoch. Es ist einfach unfassbar, womit sich Behörden und Gerichte heut zu Tage beschäftigen müssen. Solche Menschen sind einfach nur krank. Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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#120 | |
ehemaliger Moderator
Themenersteller
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Ist ja schon längst geschehen.
Das fällt schon etwas schwerer. ![]() Dennoch möchte ich nochmal gerne sachlich antworten und nachfragen. Und sei es nur, um deren Reaktion zu sehen und natürlich auch, um nochmals zu betonen, dass ich Ihren Forderungen nachgekommen bin und es daher keinen Anlass gibt, einen Anwalt einzuschalten. Denn selbst wenn sie mit einer Klage auf ganzer Linie scheitern würden, den ganzen Ärger und auch meine Anwaltskosten hätte ich zunächst ja dennoch. ---------- Post added 29.08.2011 at 11:09 ---------- Zitat:
Aber ob die Stelle, an der ich stand, nicht dennoch Privatgelände war? Ich würde sagen, nein (jedenfalls nicht offensichtlich), kann es nach 5 Jahren aber natürlich nicht beschwören.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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