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#101 |
ehemaliger Moderator
Themenersteller
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Anfrage an die Bahn ist natürlich schon raus.
Selbst wenn an den Aussagen bzgl. Urheberrecht was dran ist; hätte mir eigentlich irgendwas passieren können, wenn ich nicht darauf reagiert hätte? In der mail ist schließlich weder ein Ansprechpartner noch eine Kontaktadresse enthalten.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#102 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Von der Bahn wirst normal nichts hören;-)
Passieren: bin kein Jurist. Aber
Abmahnung wäre wahrscheinlich, da sonst bei Unterlassungsklage usw. schlecht argumentiert werden kann. Daher hast eh Glück, weil nur ein sinnloses Mail erhalten hast. Das kostet dich sicher nicht. Und du müsstest auch nichts tun. Bei einer Abmahnung wirds dann schon anders, weil du dann konkrete Schritte setzen mußt, die eine Rechtsberatung i.a. einschließen. Und drüber ist ein Rechtsanwalt eh notwendig. Das könnte auch interessant sein, wenn du wirklich eine Abmahnung bekommen solltest. http://www.onlinemarktplatz.de/11474...n-abmahnungen/ |
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#103 | |
ehemaliger Moderator
Themenersteller
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Na, super!
Das heißt, obwohl ihre Ansprüche sehr wahrscheinlich unberechtigt sind, ich mehrfach nachgefragt habe, wieso sie glauben, Ansprüche zu haben, als Antwort nur hohle Phrasen und Beleidigungen bekommen habe, trotzdem das Bild von meiner Seite genommen habe, könnte es sein, dass ich erst mal die Kosten an der Backe habe. Und ob ich sie zurückerstattet bekomme, wäre auch noch ungewiss. Zitat:
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#104 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Na ja, auf dem basiert ja die Abmahngeschichte ;-)
Ich könnte dich auch von einem RA wegen irgendwas abmahnen lassen. Wenn du zahlst, hat der RA sein Honorar und ich einen Gewinn und du die Kosten. Wenn du zum RA gehst und darauf nicht zahlst, hast du die Kosten und ich schaue halt mal durch die Finger. Von mir kriegst sicher das nicht gezahlt. Du könntest daraufhin eine Feststellungsklage einbringen, gewinnen und mir die Kosten von deinem RA auflasten, aber davor mußt halt vor Gericht. Außer du lässt es darauf ankommen, dann muß ich eine Klage einbringen. Dann hast auch wieder du die RA Kosten. Aber wenn ich verliere, wird das für mich teuer, wenn ich nicht RA bin, da ich dann meine Kosten und wahrscheinlich deine Kosten tragen muß. Daher ist es immer sinnvoll, eine RA oder juristisch bewanderten zu befragen. Das Problem ist einerseits, dass ja mittlerweile jede Menge Leute kommen und uns ohne Rechtsgrundlage etwas verbieten wollen, andererseits der Zores oft nicht dafür steht. Im konkreten Fall würde ich, nachdem du die Sachlage jetzt gut kennst, mal schauen, was ein Jurist dazu sagt, wenn du einen kennst. Bei einer so klaren Frage sollte das normal ausreichen. So als Rückversicherung. Weil wir sind hier ja keine. Wenn die Rechtslage auch für den eindeutig ist, dann kannst du es drauf ankommen lassen, weil dann die Kosten soundso alle die Gegenpartie trägt. Und wenn die das wissen, dass passiert normal auch nichts. Aber es gab auch mal einen Kohlhaas und so ;-) Zum Trost: http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen...androhung.html |
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#105 | |
ehemaliger Moderator
Themenersteller
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Zitat:
Aber eine Hilfe kann er sicher sein.
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#106 |
Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 114
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Habe bisher interessiert mitgelesen - allerdings zwischendrin ein paar Passagen übersprungen. Vielleicht wurde also einige meiner Gedanken bereits angesprochen. Achso, Fachmann bin ich auch nicht ...
- Ist es nicht so, dass einem erst ein Unrecht / Fehlverhalten nachgewiesen werden muss? Für mich heißt das, dass derjenige, der eine Unterlassungsklage anstrengt, dies auch entsprechend begründet. Das hatte der Vertreter der Erbengemeinschaft nicht getan. Ich würde ihn dazu auffordern. - Wenn ich nach kurzer Recherche den § 56 UrhG ansehe, dann ist es eigentlich eindeutig, dass nichts schützenswertes verletzt wurde, solange man von öffentlichem Grund aus photographiert hatte. Wenn dies der Fall war, würde ich mich darauf berufen und als "im Recht" fühlen. Allerdings gibt es irgendwo die Einschränkung, dass Teleobjektive wohl nicht so einfach "als von öffentlichen Grund aus" zu betrachten sind - gleiches wird wohl für Ausschnittsvergrößerungen gelten. - Ich würde jeden Zynismus vermeiden. Es wirkt zu schnell unseriös. Also auch die Bemerkung mit dem "Harmoniebedürfnis" weglassen oder Erklärungen anders als Sachstandsdarstellung. - Da jemand etwas von Dir will, lässt sich schlecht ein Termin setzen. Du bist nicht mehr oder weniger im Recht oder Unrecht, das Bild wieder zu veröffentlichen, ob der sich in zwei Wochen meldet oder nicht. "Den Spieß umzudrehen" funktioniert meiner Meinung nach nicht. - Den Satz auf der Homepage ("bis zur Klärung der Urheberrechtsfrage") würde ich weglassen. Die Urheberrechtsfrage des Bildes ist ja nicht in Frage gestellt - das ist deines. Es geht nur um die Frage, ob es veröffentlicht werden darf. - Die große Unbekannte ist das mit der Bahn - vielleicht gibt es kein Urteil und die haben nur "aus gutem Willen" das wieder aus einem Werbeprospekt entfernt. Das würde ich erläutern lassen. Somit wäre mein Vorgehen: ... Hinweis, dass man nicht anzweifelt, dass die Architektur des Gebäudes einem Urheberrechtsschutz unterliegen kann. ... Hinweis, dass dies nach §56 UrhG nicht ausschließt, dass von öffentlichem Grund aus Photographien angefertigt werden können. ... Bitte um Erläuterung, welches Recht an diesem Gebäude seitens der Bahn in dem erwähnten Fall verletzt wurde, und wie die Urteilsbegründung war. Verbunden mit der Bitte um Erläuterung, in wie weit der damalige Streit auf den heutigen Fall anwendbar sei. ... Hinweis, dass man gerne in bereit ist, die Sache einvernehmlich zu regeln, wenn erkennbar ist, welches Rechtsgut verletzt wurde und dass dies bisher nicht ausreichend erläutert wurde. Und damit gut - noch nicht mal erwähnen, dass das Bild nicht mehr auf der HP ist. Zu überlegen wäre, dass man sich doch künftig bitte postalisch an Dich wenden möge. (Damit müsstest du zwar die Adresse rausrücken, hättest aber einen Ansprechpartner). Wobei das spätestens ein Anwalt machen muss, wenn die andere Partei soweit gehen möchte. Alternative: Gar nichts machen ... Geändert von an-my (28.08.2011 um 23:45 Uhr) |
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#107 |
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 6.015
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Ich hatte am Anfang meiner SUF Mitgliedschaft mal die Signatur:
Wenn immer der Klügere nachgibt, haben wir bald die Herrschaft der Dummen. Aber in diesem Fall sollte der Klügere (Du) nachgeben. Was bringt Dir das ganze. Aufwand, Ärger, möglicherweise Kosten. Ist es das Foto wirklich wert ? Der Schreiber der Mails erscheint mir etwas wirr, gönne ihm den vermeintlichen Triumph. Wenn es ein Urteil ob der Abblichtung gegen die überhaupt DB gibt, dann geht es m.E. um die kommerzielle Nutzung in eimen Flyer, auf einer Website. Das wäre dann ein anderer Fall als bei Dir. Für mich immer noch nicht geklärt ist die Tatsache, ob Du dich auf die Panoramafreiheit überhaupt berufen kannst. Du warst möglicherweise auf ihrem Grundstück, als Du das Bild gemacht hast. Und dann zieht die meines Erachtens nicht. Aber wenn Du es weiterverfolgen willst: Frag doch mal beim Amtsgericht in Frankfurt (DB) bzw. beim zuständigen Amtsgericht des Landkreises nach in welchem die Mühle liegt nach, ob es ein solches Urteil gibt. VG Jürgen |
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#108 | ||
ehemaliger Moderator
Themenersteller
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Zitat:
Du meinst aber sicher §59UrhG Die steht eh im Impressum meiner Homepage und in meiner Email-Signatur Zitat:
Aber möglicherweise ist ja das Kind schon in den Brunnen gefallen. Obwohl ich ja nur nachgefragt habe und um Klärung gebeten hatte, kam nach nicht mal einem Tag als Antwort, sie würden das nun ihrem Anwalt übergeben, da ich ihrer Aufforderung nicht nachgekommen bin. Was ja auch nicht stimmt, da ja das Bild inzwischen vom Netz ist. Daher möchte ich ja nochmal antworten (in etwas so wie weiter oben , auch mit dem Hinweis, dass das Bild bereits (vorübergehend) entfernt wurde, um doch noch den Gang zum Anwalt zu verhindern. Ich habe ja auch darum gebeten, dies zu erläutern.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#109 |
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Freistaat Sachsen
Beiträge: 5.052
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Hi,
... ich lese nicht mehr alles mit, aber auf den letzten Punkt hatte ich schon hingewiesen, blätter mal auf #20 zurück. Gruß André
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Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren (Benjamin Franklin) |
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#110 | |
ehemaliger Moderator
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Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Zitat:
Ob das damals wirklich so war, kann ich heute nicht mehr sagen. Ich kann mich zumindest nicht daran erinnern. Der Artikel ist aber auch ein Jahr älter als meim Foto. Darum bitte ich ja auch um Klürung bzgl. der Panoramafreiheit. Und mit Panoramafreiheit haben sie bisher ja gar nicht argumentiert, sondern nur mit Urheberrecht.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) Geändert von BadMan (29.08.2011 um 08:53 Uhr) |
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