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BadMan 25.08.2011 11:25

Aufforderung zur Bildentfernung von Homepage
 
Hallo zusammen,

ich habe gerade folgende mail bekommen.

Zitat:

Guten Tag Herr Jörg Eisfeld!

Sie sind nicht berechtigt das Bild über das
Gebäude der Gelobtbachmühle ins Internet zu stellen!
Die Erbengemeinschaft des Gebäudes Gelobtbachmühle
Hat das Bild von dem Gebäude der Gelobtbachmühle
nicht für irgendwelche Internetauftritte freigegeben!

Kopierechte beim Besitzer des Gebäudes!

Die Erbengemeinschaft Gelobtbachmühle

Zum ersten:
Wie ist Architektur geschützt?
Bei Alltagsbauten, denen lediglich eine rein handwerkliche planerische Routineleistung zugrunde liegt, ist der Urheberrechtsschutz in der Regel zu verneinen. Für überdurchschnittliche architektonische Leistungen kommt hingegen ein urheberrechtlicher Schutz in Betracht. Als Faustregel gilt, dass das Gebäude aus der alltäglichen Masse des Bauschaffens herausragen muss. Der Urheberrechtsschutz bezieht sich in der Regel nur auf die Grundstruktur des Baukörpers und die Fassadengestaltung sowie den Eingangsbereich (vgl. Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 2 Rn. 109).


Zum zweiten: Definition Panorama. Das Bild der Gelobtbachmühle was sie als Panorama
Definieren ist eine Frontale und kein Panorama, außerdem ist es Fassade und der Eingangsbereich!

Zum dritten: Auch die Deutsche Bundesbahn meinte sie könne
Mit der Frontale, Fassade und dem Eingangsbereich machen was sie will.
Sie hat ein ähnliches Bild auf Ihrem Prospekt veröffentlicht und musste dieses
Nach einer Klage aus Ihrem Prospekt entfernen!

Entfernen sie die Bilder über die Gelobtbachmühle von Ihrer Website!
Siehe Anhang!

Die Erbengemeinschaft Gelobtbachmühle

Es handelt sich um dieses Bild auf meiner rein privaten, nicht kommerziellen Seite.

Sind die im Recht? Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Foto von öffentlichem Grund aus gemacht worden (Waldweg), kann es aber nach 5 Jahren nicht mehr beschwören.

Leider lässt sich der Absender über die email-Adresse nicht identifizieren, so dass ich ihn nicht kontaktieren kann.
Auch der erwähnte Anhang befindet sich nicht in der mail.
Und google gibt bei "Erbengemeinschaft Gelobtbachmühle" genau NULL Treffer aus.

Wie soll ich mich berhalten?
Natürlich wäre es für mich kein Beinbruch, das Bild zu entfernen. Aber ich möchte schon gerne wissen, ob die mich dazu zwingen können.

Hansevogel 25.08.2011 11:37

Und was ist damit?

http://www.wandern-saechsische-schwe...bachmuehle.htm

Immerhin 800x600 Pixel groß.

Gruß: Joachim

Ellersiek 25.08.2011 11:41

Mmmmmh - blöde Situation: Wenn Du Geld sparen willst, dann nimm es runter. Oder gilt nachher das runternehmen als Schuldeingeständnis?

Wenn ich mir dieses Bild anschaue, sieht es nicht so aus, als wenn Du hinterm Zaum fotografiert hättest - somit gilt erstmal - wenn es davor ein öffentlicher Weg war - die Panoramafreiheit.

Ob das eine architektonisch Leistung ist, welche unter das Urheberschutzgesetz fällt, wird nur ein Gericht klären können - rein optisch würde ich das verneinen (wo ist das besondere: Die Schrift: wohl kaum. Die nicht mehr vorhandenen Anbauten: wohl kaum).

Blöd ist, wenn Du auf streitsüchtige Anwälte gestoßen bist: Daher vielleicht doch der Tipp von oben?

Gruß
Ralf

mrrondi 25.08.2011 11:45

Hast du das Bild auf dem Grund von der Erbengemeinschaft gemacht ?
Oder standest du auf öffentlichem Grund bei der Aufnahme ?

Itscha 25.08.2011 11:45

Die Mühle wurde 1865 errichtet. Wenn der Erbauer/Architekt was auch immer, also der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber damals nur 20 Jahre alt war. ist er vermutlich um 1920 spätestens wahrscheinlich 1940 rum gestorben.

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG). Das wäre also vermutlich um 2010.
Alles spekulativ, aber ich denke, da mal genauer nachzufragen würde einiges klären. Wenn Du Dir den Streß antun willst. Das scheinen ein paar ganz schöne Spinner zu sein.
Zitat:

Auch 2005 gab es noch keine Verbesserung der unbefriedigenden Lage für den Wanderweg durch das Gelobtbachtal im Bereich der Gelobtbachmühle. Im Bereich des Privatgrundstückes um die Gelobtbachmühle ist der Wanderweg versperrt, womit der ganze Talabschnitt unpassierbar wird.
:lol::lol::lol:

Hast Du von öffentlichem Grund aus fotografiert?

tino79 25.08.2011 11:50

Die Sache mit dem öffentlichen Grund wurde hier ja schon erwähnt. Dann könnte nur noch das Urheberrecht entgegenstehen. Und da wurde ja auch schon die Sache mit den 70 Jahren nach Tod des Urhebers genannt. Und selbt wenn der noch leben würde, weil die Fassade evtl. umgestaltet wurde und sich dadurch ein neuer Urheber ergibt. Es wäre erstmal zu klären ob dies eine besonders schöpferische Leistung darstellt. Ich mit meinem laienhaften Blick würde auch sagen nööööö, was soll daran so besonders sein?

Ich wüsste aber auch nicht genau ob ich es löschen würde oder nicht. Je nach Tonfall. Da das hier ja noch einigermaßen freundlich ist ohne Drohung von Kosten und Anwalt würde ich es evtl. sogar löschen.

Fotorrhoe 25.08.2011 11:51

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 1214905)
Hallo zusammen,

ich habe gerade folgende mail bekommen.



Es handelt sich um dieses Bild auf meiner rein privaten, nicht kommerziellen Seite.

Sind die im Recht? Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Foto von öffentlichem Grund aus gemacht worden (Waldweg), kann es aber nach 5 Jahren nicht mehr beschwören.

Leider ist als Absendeadresse nur forward@gmx.de angegeben, so dass ich den Absender weder identifizieren noch kontaktieren kann.
Auch der erwähnte Anhang befindet sich nicht in der mail.
Und google gibt bei "Erbengemeinschaft Gelobtbachmühle" genau NULL Treffer aus.

Wie soll ich mich berhalten?
Natürlich wäre es für mich kein Beinbruch, das Bild zu entfernen. Aber ich möchte schon gerne wissen, ob die mich dazu zwingen können.

Ich sehe hier zwei Aspekte - als Nichtanwalt, aber interessiertem Laien:
Zum Einen die Frage des Urheberrechts. Diese Mühle ist vermutlich ein einzigartiges Gebäude, dem ein besonderes Schutzrecht zukommt. Mit dem Argument der Panoramafreiheit wird man da vermutlich Schiffbruch erleiden. Die Eigentümer können daher vermutlich eine Veröffentlichung von Bildern verbieten. Die Frage, ob kommerziell oder nicht, spielt da erst einmal keine Rolle.
Das Anschreiben selber: Es ist zunächst einmal um Aufklärung bemüht und außer der Aufforderung zur Unterlassung werden keine Forderungen erhoben. Soweit ganz positiv, aber mich machen einige Dinge etwas stutzig: Es ist kein korrekter Absender angegeben, die email-Adresse ist nicht klar zurück zu verfolgen und der Text ist voller trivialer Fehler. Ich habe hier einen Spam-Verdacht!

Was würde ich machen? Ich würde das Bild von der Homepage entfernen. Die email würde ich nicht beantworten, aber archivieren.

Fotorrhoe

Dana 25.08.2011 11:54

Zitat:

Zitat von tino79 (Beitrag 1214923)

Ich wüsste aber auch nicht genau ob ich es löschen würde oder nicht. Je nach Tonfall. Da das hier ja noch einigermaßen freundlich ist ohne Drohung von Kosten und Anwalt würde ich es evtl. sogar löschen.

Freundlich? Hast du mal die Ausrufezeichen gezählt?

Und dazu ist jede neue Zeile groß geschrieben. :shock:



Ich glaube, ich würde abwarten und erstmal nichts tun.
Die haben den Anhang vergessen, du hast niemanden, an den du dich direkt wenden kannst, da müssen die schon etwas mehr bringen, zumindest den Anhang nicht vergessen. Sollten die nochmal schreiben, kannste ja antworten, dass du auf den erklärenden Anhang wartest und gerne eine Telefonnummer hättest, um das direkt zu klären.

BeHo 25.08.2011 12:06

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 1214905)
Leider ist als Absendeadresse nur [...] angegeben, so dass ich den Absender weder identifizieren noch kontaktieren kann.

Eventuell ist das ja eine echte E-Mail-Adresse?

BadMan 25.08.2011 12:08

Vielen Dank schon mal.

Ja, mit dem öffentlichen Grund kann ich wirklich nicht mehr sagen.
Durch den Zaun bin ich definitiv nicht gestiegen. Aber ob der Weg, von wo aus ich fotografiert habe, auch Privatbesitz war, kann ich nicht mehr rekapitulieren.

Ich habe inzwischen die mail nochmals bekommen, dieses Mal mit Anhang. Das ist einfach das Bild von meiner Homepage.


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