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Alt 28.08.2011, 10:26   #31
McOtti
 
 
Registriert seit: 26.06.2006
Ort: Zwickau
Beiträge: 972
Zitat:
Zitat von Itscha Beitrag anzeigen
Verkürzte Darstellung:
Wenn jemand stirbt, gibt es fast immer einen oder mehrere Erben, gibt es tatsächlich mal niemanden, erbt der Fiskus des Bundeslandes.

Man unterscheidet nach gesetzlicher Erbfolge und gewillkürter Erbfolge (Testament/Erbvertrag).
Wenn es weder Testament noch Erbvertrag gibt, gilt gesetzliche Erbfolge. D.h., es Erben die Personen, die im Gesetz (BGB) als Erben festgelegt sind. Als erstes die Kinder (und der Ehemann bzw. -frau). Gibt es keine Kinder oder Enkel/Urenkel etc. erben die Eltern, sind die tot, die Geschwister oder deren Kinder.

Gibt es ein Testament, erbt derjenige oder diejenigen, die darin als Erben bestimmt werden.
Ob ein oder mehrere Personen, ist eine Frage der Umstände oder des Testaments.
Hallo

Dies würde ja bedeuten das es immer einen Erben gibt....
Aber ich denke mal das dies sich nur auf "Sachwerte" bezieht.
Das Urheberrecht dürfte davon nicht betroffen sein ansonsten würde jeder Künstler welcher z.B. einen Titel von 1800 singt sich strafbar machen ( zugegeben überspitzt)

Gruß Uwe
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