Zitat:
Zitat von BadMan
Da fällt mir noch was ein. Ich weiß nicht, ob es in einer der vielen verlinkten Schriftstücke steht und ich es überlesen oder nicht verstanden habe.
Nur mal angenommen, das Gebäude wäre tatsächlich urheberrechtlich geschützt und das Urheberrecht wäre auch noch vererbt worden.
Vererbt sich das automatisch oder muss es da ein Schriftstück geben?
Kann es an mehrere Personen gleichzeitig (oder an aine Erbengemeinschaft) vererbt werden oder nur an eine Einzelperson?[COLOR="RoyalBlue"]
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Verkürzte Darstellung:
Wenn jemand stirbt, gibt es fast immer einen oder mehrere Erben, gibt es tatsächlich mal niemanden, erbt der Fiskus des Bundeslandes.
Man unterscheidet nach gesetzlicher Erbfolge und gewillkürter Erbfolge (Testament/Erbvertrag).
Wenn es weder Testament noch Erbvertrag gibt, gilt gesetzliche Erbfolge. D.h., es Erben die Personen, die im Gesetz (BGB) als Erben festgelegt sind. Als erstes die Kinder (und der Ehemann bzw. -frau). Gibt es keine Kinder oder Enkel/Urenkel etc. erben die Eltern, sind die tot, die Geschwister oder deren Kinder.
Gibt es ein Testament, erbt derjenige oder diejenigen, die darin als Erben bestimmt werden.
Ob ein oder mehrere Personen, ist eine Frage der Umstände oder des Testaments.