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#11 | |||
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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nein - ich finde nur, dass Du mit Deiner Erfahrung und dem dadurch gewonnenen Praxisvorteil ein falsches und verzerrtes Bild zeichnest (oder zumindest ein unvollständiges).
Meist funktioniert es auch auf Deine Weise. Bloß wenn ein anderer vor dem Problem steht, muss er die ganze Sache kennen. Und Werkvertrag ist seinem Kernelement nichts anderes als Risikoausschluss. Zitat:
Zitat:
Genau das bezeichnet "Werkvertrag" (im reinen Sinne, und die werden nach wie vor sträflicherweise gemacht). Das ist das ureigene Problem des Fotografen, damit hat keiner sonst was zu tun - das ist nicht das Berufsrisiko, sondern das gesonderte Auftragsrisiko, das er bei Vertragsannahme eingegangen ist - er muss selber sehen, wie er damit fertig wird. Wird er das nicht, muss er geeignete Maßnahmen treffen. Tut er das nicht, hat ER den Vertrag verletzt und es ist SEINE Schuld. Versteh mich nicht falsch - ich kann Deine Position gut nachvollziehen und verstehen. Aber sie ist leider nicht ganz vollständig formuliert. Und es geht mir nur um die Ergänzung und nicht, Dir etwas herumzudrehen. Ganz klar - wie Du sagst - es ist wichtig, das vorher detailliert abzusprechen. Und dabei helfen Dir Deine 40 Jahre. Zitat:
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Gruß, Michael Geändert von binbald (29.09.2009 um 17:45 Uhr) |
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