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#19 |
Registriert seit: 16.06.2005
Beiträge: 561
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Der Begriff 'Werkvertrag' ist keineswegs von 'Kunstwerk' abgeleitet. Es geht hier vielmehr um die Unterscheidung zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag. Beim Dienstvertrag schuldet der Auftragnehmer einen Aufwand, beim Werkvertrag ein Ergebnis.
Am Beispiel der Hochzeitsfotografie erläutert müsste der Fotograf bei einem Dienstvertrag mit einem vorher festgelegten Aufwand fotografieren. Was dabei als Ergebnis herauskommt, ist dann nicht sein Problem. Sprich, wenn er versehentlich alles falsch macht und keine verwertbaren Fotos erzielt, hat er trotzdem vollen Anspruch auf sein Honorar. Beim Werkvertrag schuldet er die vorher vereinbarten, verwertbaren Fotos. Kann er die nicht liefern aus Gründen, die er zu vertreten hat, hat er auch keinen Anspruch auf ein Honorar. Das gleiche Prinzip gilt bei allen Dienstleistungen, ob es die Montage einer Maschine, das Richten eines Gartenzauns, das Reparieren eines Autos oder was auch immer ist. Mit Kunst hat das rein gar nichts zu tun.
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Viele Grüße, Ulrich |
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