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#11 |
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
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OK...also nochmal weil
es hier schon wieder ausufert und offenbar jeder... seine eigenen Verträge macht( und daran glaubt) Werkvertrag... ohne jurischtische Kleinigkeiten aufzulisten bedeutet... ein Fotograf der von "Cola" beauftragt ist.... kann er diese Bilder, egal wie, nicht an "Kola" verkaufen ![]() ...das ist gemeint und nix anderes ![]() bei einer Hochzeit ist es nicht anders....da heiratet "Müller"(und nicht Meier!) und jeder Mist der dazwischen kommen würde... würde auch JEDEN Fotografen in seiner Ausübung stören( egal ob Profi oder Amateur) wenn es eine Absprache gibt, damit einen Auftraggeber... braucht sich hier keiner um Kopf und Kragen reden... feddich ![]() muss man(Fotrograf) nicht andere Fotografen akzeptieren... wenn einer stört oder ständig durchs Bild latscht(Videofilmer) das sind das Umstände die ein "richtiger Fotograf"(sprich Profi) auch in Vorbesprechungen klärt und damit dann aus dem Schneider ist ![]() logisch kann ich nur von meinem Verhalten reden und ich berücksichtige solche Anlässe, denn es gab(wie angedeutet) immer solche Idiotenjobs, wo Kunden dazwischenfunkten, andere am Licht fummelten, wieder andere Zeit schinden versuchten usw.... wenn also ein geplanter Ablauf stattfinden soll(Beispiel Hochzeit)... werde ich dafür sorgen das er stattfindet... auch wenn Tränen fließen ![]() alles andere ist Kinderkram ![]() Mfg gpo |
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