![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#11 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.482
|
Das ist allerding seine ganz normale Sache und passiert im kleineren in jedem Bundesland und jeder Stadt hierzulande. Ein Bebauungsplan wird aufgestellt, ausgelegt und beschlossen und legt mit seiner Rechtskraft fest, welche Art der Bebauung in einem festgelegten Breich (dem Umgriff) stattfinden soll und darf,.
Also Baugebit WA (allgemeiner Wohnbau), mehrgeschosiger Wohnbau bis maximal soundsoviel Volgeschosse oder zB Einfamilien- und zweifamiliehn- oder Reihenhausbebauung.Dann gehen halt nur Ein oder Zweifamilien oder Reihenhäuser , abr eben kein WOhnblock mit x Parteien. Was eher unüblich ist, war die Variante, dass man die üblicherweise nur nach oben hin beschränkende Grenze (Wohnflächenmaximierung ist das Gebot bei hohen Grundstückspreisen), also z.B. maximal III Vollgeschosse, Geschoss- und(oder Grundflächenzahl etc ) nach unten auch begrenzt. "Normalerweise" kann man in einem Baugebite mit max III Vollgeschossen sehr wohl ein Einfamilienhaus errichten - das passierte z.B. in Augsburg-Presee in einem Gewerbegebiet (Sheridan Park). Dort errichtete ein Unternehmer einen "Bungalow" als Betriebsgebäude, obwohl die Stadt dort 3-geschossige Gebäude wollte. Ein normaler Bebauungsplan gibt eben nur Maximalwerte vor oder bei der Dachneigung Spannen, also zB 30-38° und untersagt i.d.R. spezielle Dachformen oder Nutzungsarten. Ganz zum Verwunderung des Bauamtes konnte man ihm den Bau nicht verweigern, da er sich an die Grenzen gehalten hatte. Es ist prinzipiell bei Wohnraumknappheit und gleichzeitiger Begrenzheit der Fläche (man kann ja schlecht die Ostsee zubetonieren...) sicherlich sinnvoll die Grenzen auch nach unten zu definieren - insbesondere bei Gewerbe- und Einzelhandelsflächen halte ich es für haarsträubend, was an Fläche verschwendet wird nur um einen eingeschossigen Schuhkarton für den Supermarkt zu errichten - plus hunderte QM versiegelte Parkflächen (weil der Kunde offenbar nicht in der Lage oder bereit ist von der TG aus in den Supermarkt hochzugehen?!??. Die Fa. Strüby zB errichtete in der Schweiz u.A: sehr viele Landi-Märke (in Holzbauweise) - eingeschossig. Mittlerweile bauen sie vermehrt 3-4 geschossige Gebäude hierfür und nutzen die Obergeschosse für Büros und Praxen - das ist m.E. der einzig richtige Weg. Dass die Presse die Hamburger Initiative - zumal von den Grünen angestossen - gleich wieder als "Bauverbot für Einfamilienhäuser" ausschlachtete, wie seinerzeit beim vorgeschlagenen Veggie-Day, als die "Zeitung" mit den großen Buchstaben damit titelte, die Grünen wollten uns das Fleisch verbieten, ist wieder eine andere Sache.
__________________
Gruß aus Bayern Steve Geändert von steve.hatton (16.04.2023 um 21:42 Uhr) |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|