![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
|
![]() |
#1 | |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.516
|
Lt EDF: „In diesem Sommer waren aufgrund der hohen Temperaturen in den Flüssen Rhône und Garonne fünf Kernkraftwerke (Tricastin, Golfech, Saint-Alban, Blayais und Bugey) von Produktionseinschränkungen betroffen.“
Zudem hat man auch die Grenzwerte gelockert. Wie hoch diese Produktionsverluste durch die Drosselungengenau waren, habe ich nicht gefunden. Was auch bekannt ist dass ein Großteil wer Kraftwerke wegen Reparaturen (Risse) und wegen Wartung runtergefahrnen waren - das erscheint mir aber entweder strategisch unzulänglich, wenn das alles gleichzeitig passiert. Zitat:
In Tübingen ist sicherlich auch der Neckar eine Lüftungsmöglichkeit - zudem ist TÜbingen überschaubar bebaut. Ich erinnere mich eher an eine Dachausbau-Kampagne, die allerdings "ohen den Wirt" hinausposaunt wurde denn ich kenne kaum jemand der zB eine ETW im obersten Geshcoss hat und dem Dachausbau über ihm zustimmen würde - da fehlte wohl die Grundlagenermittlung vor dem Postulat. (Bin mir jetzt aber nicht mehr sicher ob das nicht doch die SPD - Gabriel? - war...) Ich sehe es nur in vielen Innenstädten, wo es faktisch kaum Baulücken gibt, dass Bäume immer weniger werden und alles zugepflastert ist, die Bürohäuser verspiegelt werden und die Thematiken wie Gründächer, begrünte oder Textilfassaden in D sicherlich noch Fremdwörter sind.
__________________
Gruß aus Bayern Steve Geändert von steve.hatton (15.04.2023 um 15:45 Uhr) |
|
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#2 | |
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
|
Zitat:
de facto ist das Klima in den Innenstädten aber natürlich ein sehr lokales Problem das weder das Weltklima noch die Menschen ausserhalb der Stadt wirklich beeinträchtigt. Wenn man das Mantra aufnimmt dass wir mehr Wohnraum brauchen und mehr Industriegebiete und bauen müssen und mehr mehr mehr dann ist die Verdichtung der Städte vielleicht trotzdem nicht schlechter als Felder und Wiesen zu versiegeln. Das ist ja eindeutig unumkehrbar - selbst grosse leerstehende Industriegebäude werden am Ende kaum wieder genutzt oder wieder zur Natur gemacht sondern stehen oftmals einfach ewig leer rum.
__________________
Some say I don’t play well with others… |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.516
|
In vielen Städten gibt es leider grundsätzliche Bedenken Wohnhäuser über 5 Vollgeschosse zu genehmigung - nach oben wäre das sicherlich in Bezug auf den Wohnraummangel einiges zumachen.
So gesehen mach dei Diskussion, die die Grünen in Hamburg mit der Bevorzugung von mehrgeschossigem Wohnbau im Gegensatz zur EFH und DHH-Bebauung angestossen haben natürlich sinn, denn das Verhältnis der Versiegelung zum entstehenden Wohnraum ist beim Einfamilienhaus extrem schlecht. Ich bin da zT sogar relativ "radikal". Wenn jemand ein Haus mehrere Jahre leer stehen lässt sollte dieses mit einer drastischen Sondersteuer belegt werden oder gar enteignet. Die Verweigerung der AfA (Abschreibung für Abnutzung) in Höhe von 2% oder 2,5% zu entziehen ist die einfachste Möglichkeiet aber m.E. kein wirklicher Druck. Ich selbst habe eine Kundin die ein Haus in der Innenstadt nunmehr seit mehr als 15 Jahren leer stehen lässt, weil sie sich nicht entscheiden kann wie sie sanieren soll - das darf m.E. nicht möglich sein. Wenn ich nur eine Anlage anschau, die wir betreut haben, 3 Baukörper mit ca. 120 Wohnungen - 1 Etage mehr hätte ca. 20 zusätzliche Wohnungen ergeben. Auch der im Rahmen der Bebauung errichtete Kindergarten ist ein Beispiel für Flächenfraß - zwei Etagen, anstatt oben noch 2 Etagen Wohnraum zu schaffen - etwas ideenlos, leider. https://www.augsburg.de/umwelt-sozia...ehlbachviertel
__________________
Gruß aus Bayern Steve |
![]() |
![]() |
![]() |
#4 | ||
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
|
Zitat:
Zitat:
Das Interview wurde angesichts der Entscheidung eines grünen Bezirksamtsleiters in Hamburg geführt, wonach in einem Stadtteil keine neuen Einfamilienhäuser mehr gebaut werden dürfen.
__________________
Viele Grüße, Klaus |
||
![]() |
![]() |
![]() |
#5 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.516
|
Das ist allerding seine ganz normale Sache und passiert im kleineren in jedem Bundesland und jeder Stadt hierzulande. Ein Bebauungsplan wird aufgestellt, ausgelegt und beschlossen und legt mit seiner Rechtskraft fest, welche Art der Bebauung in einem festgelegten Breich (dem Umgriff) stattfinden soll und darf,.
Also Baugebit WA (allgemeiner Wohnbau), mehrgeschosiger Wohnbau bis maximal soundsoviel Volgeschosse oder zB Einfamilien- und zweifamiliehn- oder Reihenhausbebauung.Dann gehen halt nur Ein oder Zweifamilien oder Reihenhäuser , abr eben kein WOhnblock mit x Parteien. Was eher unüblich ist, war die Variante, dass man die üblicherweise nur nach oben hin beschränkende Grenze (Wohnflächenmaximierung ist das Gebot bei hohen Grundstückspreisen), also z.B. maximal III Vollgeschosse, Geschoss- und(oder Grundflächenzahl etc ) nach unten auch begrenzt. "Normalerweise" kann man in einem Baugebite mit max III Vollgeschossen sehr wohl ein Einfamilienhaus errichten - das passierte z.B. in Augsburg-Presee in einem Gewerbegebiet (Sheridan Park). Dort errichtete ein Unternehmer einen "Bungalow" als Betriebsgebäude, obwohl die Stadt dort 3-geschossige Gebäude wollte. Ein normaler Bebauungsplan gibt eben nur Maximalwerte vor oder bei der Dachneigung Spannen, also zB 30-38° und untersagt i.d.R. spezielle Dachformen oder Nutzungsarten. Ganz zum Verwunderung des Bauamtes konnte man ihm den Bau nicht verweigern, da er sich an die Grenzen gehalten hatte. Es ist prinzipiell bei Wohnraumknappheit und gleichzeitiger Begrenzheit der Fläche (man kann ja schlecht die Ostsee zubetonieren...) sicherlich sinnvoll die Grenzen auch nach unten zu definieren - insbesondere bei Gewerbe- und Einzelhandelsflächen halte ich es für haarsträubend, was an Fläche verschwendet wird nur um einen eingeschossigen Schuhkarton für den Supermarkt zu errichten - plus hunderte QM versiegelte Parkflächen (weil der Kunde offenbar nicht in der Lage oder bereit ist von der TG aus in den Supermarkt hochzugehen?!??. Die Fa. Strüby zB errichtete in der Schweiz u.A: sehr viele Landi-Märke (in Holzbauweise) - eingeschossig. Mittlerweile bauen sie vermehrt 3-4 geschossige Gebäude hierfür und nutzen die Obergeschosse für Büros und Praxen - das ist m.E. der einzig richtige Weg. Dass die Presse die Hamburger Initiative - zumal von den Grünen angestossen - gleich wieder als "Bauverbot für Einfamilienhäuser" ausschlachtete, wie seinerzeit beim vorgeschlagenen Veggie-Day, als die "Zeitung" mit den großen Buchstaben damit titelte, die Grünen wollten uns das Fleisch verbieten, ist wieder eine andere Sache.
__________________
Gruß aus Bayern Steve Geändert von steve.hatton (16.04.2023 um 21:42 Uhr) |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#6 |
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.458
|
man muss seine Narrative bedienen
![]()
__________________
|
![]() |
![]() |
![]() |
#7 | |
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
|
Zitat:
Er hatte einfach ein Grundstück von der Stadt gekauft und mit einem Architekten ein Einfamilienhaus geplant. Der Architekt hat sich während der Planung mit dem Bauamt beraten - da hiess es noch: "Bungalow? Kein Problem". Plötzlich wurde ihm und seiner Frau die Genehmigung versagt weil das Haus "nicht ins Ensemble passt". Die Leiterin dort hatte wohl ästhetische Ansprüche, die aber nirgendwo verbindlich fixiert waren. Es gab einige Ortstermine mit Schulterzucken auf allen Seiten - aber am Ende hat er sich durchgesetzt. Wenn Du mich fragst sieht das Haus dort wirklich deplatziert aus, ich hätte da wohl auch eher so eine dem Stile Mies van der Rohes nachgeäffte Wohnschachtel mit Dachterrasse reingstellt.Des Menschen Wille ist sein Himmelreich und Schlampigkeit bei den Ämtern setzt dem dann keine Grenze. Die Geschichte geht noch weiter - aber das ist eher was für ein persönliches Gespräch beim Bier und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
__________________
Viele Grüße, Klaus Geändert von turboengine (17.04.2023 um 11:23 Uhr) |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#8 | |
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
|
Zitat:
Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, dann plant man eben ein, dass es bis zum bewilligten Bauantrag Unsicherheit gibt. Und die kann man selbst minimieren, wenn man sich wirklich an die Nachbarbebauungen anpasst. Und alles andere ist eben ein Risiko. Stephan
__________________
Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage! |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#9 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.516
|
Wenn es keinen B-Plan gibt, ja, dann gilt §34, also "Nachbarschaftsbebauung".
Wenn aber ein rechtskräftiger B-Plan vorliegt ist das Baurecht sofern man sich an die Vorgaben hält nicht zu verweigern! Es gelten die hierin beschriebenen Grenzen (bitte nicht nur den Plan sondern auch den Textteil beachten!!!) , mit einigen Befreiungsmöglichkeiten (i.d.R. kostenpflichtig) - aber das sind keine Mindestmaße, sondern Maximalangaben - also geringeres oder kleineres Bauvolumen scheint für Behörden nicht "vorstellbar"... @ Klaus - ich kenne ihn persönlich nicht, das Thema wurde mir in einem Architektengespräch zugetragen, deshalb die "Ungenauigkeiten"
__________________
Gruß aus Bayern Steve Geändert von steve.hatton (17.04.2023 um 15:17 Uhr) |
![]() |
![]() |
![]() |
#10 |
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
|
Nein, das schließe ich aus. Ich kenne ihn seit über 40 Jahren und wir treffen uns regelmässig. Ich habe das Projekt in der Planungsphase miterlebt. Die Naivität war da zu 100% auf Behördenseite.
__________________
Viele Grüße, Klaus |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]()
|
|
|