Zitat:
Zitat von Porty
Bei über 100000 Aufnahmen, davon mindestens 50% im Sportbereich stellt sich die Frage nicht, das ist artgerechte Verwendung. 
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Bei 100.000km Kurzstrecke und 5000km Langstrecke mit Anhänger gilt das dann aber auch. Vielleicht auch noch für 20.000km Kurzstrecke und 5000km Langstrecke.
Die Frage ist nicht nach der Anzahl der Bilder, sondern für wie viele Bilder davon die a9 unbedingt notwendig gewesen wäre, also für 50%.
Dann macht auch ein fette SUV als Plug- In Sinn, wenn man vorher ein klein bisschen GMV einschaltet.