Nur weil das die Meinung eines Anwalts ist? Selbst im Artikel wird erwähnt, dass die Rechtsunsicherheit enorm sei ...
Offenbar ignoriert der Hamburger Medienrechts-Anwalt, dass natürliche Personen bei der Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten von der Verordnung ausgeschlossen sind.
Anyway, jeder hat dazu seine Meinung, stark beeinflusst vom eigenen Wirkungsbereich. Dass ein Anwalt das anders interpretiert als ein Fotograf erstaunt nicht.
Es wird nicht lange gehen, bis Gerichte in dieser Sache die Rechtsunsicherheit beseitigen werden. Und bis da mag jeder tun, was er für richtig hält, oder die Kamera im Schrank verstauen und zuwarten.
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