Zitat:
Zitat von Norbert W
Ergänzung:
Eigentlich aber nur die Kosten bis zum Eintritt ins Bestimmungsland (oder sogar in die EU, da bin ich mir nicht ganz sicher)... wohne ich also in Mannheim und es kommt was per Schiff nach Hamburg darf auf den Frachtkosten-Anteil ab Hamburg nach Mannheim nichts erhoben werden.
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Das ist grundsätzlich richtig, betrifft aber nicht Postsendungen. Hier geht das Porto in voller Höhe in den Zollwert ein ( Art 139 UZK-IA). Bei anderen Transportwegen wird aufgeteilt bis Grenze EU/nach EU Grenze. Da aber die meisten von uns Kleinsendungen per Post empfangen - voller Portobetrag.
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Bye Frank
Achtung, was ich schreibe ist meine Meinung. Gesetze haben Paragraphen oder Artikel.
Ob der Sensor rauscht höre ich nicht, dafür klappert der Verschluss zu laut.
Geändert von deranonyme (13.01.2017 um 13:58 Uhr)
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