Zitat:
Zitat von BadMan
Vielen Dank, da sind ein paar gute Gedankengänge bei.
Du meinst aber sicher §59UrhG
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Ja, meinte ich - habe mich vertippt.
Der Einwand von jqsch ist sicher nachdenkenswert (hatte ich mit meiner Alternative nichts zu machen angedeutet). Leider scheint aber mit genau dieser Masche die andere Partei bisher erfolgreich gewesen zu sein: Der andere gibt nach. Und nun fühlt sich die Erbengemeinschaft im Recht - sonst wären eindeutigere Verweise in den bisherigen Angaben enthalten. Das einzig jetzt noch interessante wäre für mich, herauszufinden, wie die Rechtslage nun wirklich ist. Ob diese beiden Aspekte einen Streit aber wert sind, ist eine andere Frage...
Ich lese aber noch eine Unsicherheit Deinerseits bezüglich möglicher rechtlicher Schritte der anderen Partei heraus: Meiner Ansicht nach ist mit deiner eindeutigen Handlung, das Bild von der HP zu nehmen, jeglicher Grund der anderen Seite für rechtliche Schritte entzogen worden. Ein Anwalt wird sicher prüfen, ob das Bild noch da ist, bevor er etwas schickt. Denn das braucht er schon als Beweissicherung für seinen Anspruch. Da ist es vollkommen egal, ob Du die andere Seite darauf hinweist oder nicht. Wer sein Auto rechtzeitig vor Erscheinen der Obrigkeit aus dem Parkverbot entfernt, muss auch die Politesse nicht darauf hinweisen, dass er gerade da gestanden war, aber jetzt nicht mehr...
Allerdings kannst Du das Bild jetzt wohl nicht mehr veröffentlichen, weil Du nicht weißt, wann ein gegnerischer Anwalt Deine Seite wieder prüft, wenn eine mögliche Unterlassungsklage Deine Sorge ist.