![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
|
![]() |
#1 |
Forumssekretärin
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
|
Gesetzesänderung - in Zukunft müssen wir alle besser aufpassen!
Vorgestern wurde der neue § 201a StGB verkündet und ist damit in Kraft getreten - ein Auswuchs des Edathy-Skandals...
Was ändert sich für Fotografen? Anders als beim Recht am Bild ist nun nicht mehr nur die Veröffentlichung des Bildes sondern bereits dessen Anfertigung rechtswidrig und vor allem strafbar, wenn besondere Umstände hinzutreten, nämlich dann, wenn man - von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, - eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt. Daneben wird auch die Zugänglichmachung von Bildaufnahmen an Dritte unter Strafe gestellt, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden. Was die einzelnen Rechtsbegriffe im Einzelnen bedeuten, wird die nachfolgende Debatte und die Rechtsprechung ergeben. Wichtig ist, dass wir alle sensibilisiert sind, dass nun auch das Anfertigen von Fotos strafrechtlich relevant sein kann. Das betrifft vor allem Street- und Pressefotografen. Wobei ich der Meinung bin, dass niemand ein Interesse daran haben kann, jemandem in die Wohung zu fotografieren oder seine Hilflosigkeit zur Schau zu stellen. Schwieriger ist die Frage, wann dem Ansehen einer abgebildeten Person erheblich geschadet wird... Interessant ist auch, dass Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, eingezogen, d.h. beschlagnahmt werden können (unter Anwendung des § 74 StPO). Wenn es genauer interessiert: Hier der genaue Wortlaut des § 201a StGB http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html Und hier die Stellungnahme des BMJ http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzme...issbrauch.html |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#2 |
Registriert seit: 24.06.2011
Ort: Innsbruck
Beiträge: 518
|
das heißt ein Streetfotograf muss zuvor einen Bettler fragen, ob das Foto gemacht werden darf - finde ich absolut in Ordnung. Dass nicht in eine andere Wohnung fotografiert werden darf, wurde hier mMn einfach nur strafrechtlich klar geregelt. Soll wohl gegen Hobbyspione eine Rechtsgrundlage schaffen.
|
![]() |
![]() |
![]() |
#3 | |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.127
|
Zitat:
Man kann natürlich argumentieren, daß ein Foto, das nicht zur Veröffentlichung vorgesehen ist, auch nicht die Ausnahmeregelung von Absatz 4 in Anspruch nehmen kann. Es wäre also strafbar, Fotos zu machen, um sie nur zu Hause am eigenen Rechner anzugucken, aber erlaubt, wenn man sie veröffentlichen will. Ob man sie dann tatsächlich veröffentlichen darf oder doch nur am eigenen Rechner angucken muß, hängt allerdings wieder von der Zustimmung des Fotografierten ab, denn die regulären Persönlichkeitsrechte (aka "Recht am eigenen Bild") gelten ja nach wie vor. Meiner Meinung nach betrifft das "Hilflosigkeit zur Schau stellen" eher Leute, die sich z.B. auf Partys im betrunkenen Zustand zum Gespött der anderen Gäste machen. Davon gibt es in Zukunft keine Fotos mehr auf Facebook... ![]() Interessant finde ich die Frage, was "unbefugt in einer Wohnung" ist. Muß ich jetzt mit allen Anwesenden einen Model-Vertrag abschließen, wenn ich bei einer Geburtstagsfeier Fotos für's Familienalbum mache, oder reicht die Zustimmung des Wohnungsinhabers? Streng genommen mache ich mich sogar schon strafbar, wenn ich ein Foto mache und gleich wieder lösche, denn das "Herstellen einer Bildaufnahme" wird dadurch ja nicht ungeschehen gemacht, es wird nur die weitere Verwendung dieser Aufnahme verhindert. Da sehe ich ein gewisses Querulantenpotential auf die Gerichte zukommen. ![]()
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#4 |
Forendiva
Registriert seit: 04.02.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.061
|
Vielen Dank für den Hinweis, den ich gleich an die Schwimmschule weitergegeben habe. Die Schwimmhalle ist gegen den Einblick von außen geschützt. Aber drinnen sitzen die Eltern und "halten drauf", was das Zeug / Smartphone hergibt, um die Filmchen mit nicht nur ihren Kindern drauf sogar weiterzuleiten.
__________________
Gruß aus Hamburg von Sabine Rettet die Wälder, esst mehr Biber! |
![]() |
![]() |
![]() |
#5 |
Registriert seit: 24.06.2011
Ort: Innsbruck
Beiträge: 518
|
Nach meinem Sprachverständnis stellt dies aber überhaupt kein Problem dar. Ein öffentlich zugänglicher Bereich in einem öffentlichen Gebäude kann schoneinmal per se nicht "besonders gegen Einblick geschützt" sein. Auch stellt eine Aufnahme in der Schwimmschule nicht die Hilflosigkeit einer Person dar, noch einen höchstpersönlichen Lebensbereich.
Aber ich bin natürlich kein Rechtsexperte |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#6 | |
Forendiva
Registriert seit: 04.02.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.061
|
Zitat:
Wenn dann noch ein Kind völlig verzweifelt heulend am Beckenrand sitzt und die Mütter das zwangsläufig filmen, wenn sie ihre eigenen Kinder filmen und die Filmchen gleich ins Netz stellen, dann ist da sehr wohl die Hilflosigkeit eines Kindes dargestellt.
__________________
Gruß aus Hamburg von Sabine Rettet die Wälder, esst mehr Biber! |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#7 | |
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: München
Beiträge: 8.180
|
Zitat:
Aber prinzipiell bedeutet das neue Gesetz dann wohl nicht ein generelles Fotoverbot im öffentlichen Raum - wie "Street" - sobald Personen im Bild sind. Oder wie seht ihr das? |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#8 | |
Moderator
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.925
|
Zitat:
PS: Wer mich beim Stammtisch fotografiert, fällt eindeutig unter diese Klausel. Die Beschlagnahmung des Equipments werde ich dann höchstpersönlich durchführen. Alles was ich nicht gebrauchen kann, wird dann zur Finanzierung des Forums hier versteigert. ![]()
__________________
Ciao Stefan |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#9 | |
Forumssekretärin
Themenersteller
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
|
Zitat:
Wenn du beschlagnahmen willst, musst du schon hilflos rüberkommen ![]() |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#10 |
Registriert seit: 10.01.2006
Ort: Franken
Beiträge: 280
|
Dann bin ich ja mal gespannt wie das ausgeht:
http://mobil.berliner-zeitung.de/kul...,29620558.html
__________________
Gruss ...und Tschüss Heiron ...es gibt Schlechtere |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]()
|
|
|