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#101 | |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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Zitat:
Wer da jmd. "Hilflosigkeit" dokumentiert sehen will.... ![]() Eine Veröffentlichung ausserhalb der berichtenden Presse birgt aber die latente Gefahr, dass sich da tatsächlich irgendwer wiedererkennen könnte und dagegen vorgeht. Es stehen hier ja tatsächlich die betroffenen Personen im Fokus und sind kaum als (zufälliges) "Beiwerk" zu betrachten.
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![]() Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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#102 | |
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
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Zitat:
In der Realität wird das einfach bedeuten, dass man nicht mehr "beliebig" draufhalten darf und bei der Motivwahl verantwortungsvoller und sensibler sein muss. Dein anderes Argument ist für mich auch nicht ganz überzeugend. Denn das würde doch bedeuten, dass man nichts mehr verbieten darf, da man Leute mit entsprechender Energie ohnehin nicht von bestimmten Taten abhalten kann. ![]() Nicht dass wir uns falsch verstehen. Ich bin im Grunde nicht für weniger Freiheit, im Gegenteil. In dem Fall hat aber der Schutz -und das kann auch eine Art von Freiheit empfunden werden - für mich eine vorrangige Bedeutung.
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LG Matthias |
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#103 | ||||
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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![]() Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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#104 | |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
Es ist eben diskussionskultur der beleglosen Besserwisserei, die einem die Diskussion verleidet. Ihr lasst nämlich außer eurer Meinung nix mehr gelten. Ihr stellt den Staat mit seinen Institutionen einfach mal unter Generalverdacht.
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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#105 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.075
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Zitat:
![]() Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#106 | |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
Deswegen muss ich genauso reagieren?
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#108 | |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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Aber natürlich doch. Und wegen deiner Meinung wirst du auch nicht angegriffen.
Dafür muss ich aber noch lange nicht von MEINER Meinung abrücken und darf die dagegenstellen. Zitat:
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![]() Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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#109 | |
Registriert seit: 10.10.2009
Ort: Im Herzen von Hessen
Beiträge: 2.088
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Zitat:
Ich halte den Beitrag von Marie für äußerst fragwürdig und verwerflich, weil er letztlich (bewußt?) falsche Tatsachen behauptet. Das ist so offensichtlich, wenn man sich allein den Gesetzestext ansieht, wie er bereits seit vielen Jahren existiert. Schaut und beurteilt selbst: Hier der Text des Gesetzes, wie er vorher lautete: "(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden." Die Änderung des § 201 a StGB beruhte auf der Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht. Das hat mit "lex Edathy" nichts zu tun. Die Änderung betrifft im wesentlichen die Anfertigung von Nacktbildern Jugendlicher und von Kindern. Festzuhalten ist demnach im Ergebnis, dass für denjenigen, der keine nackten Kinder fotografiert, sich überhaupt nichts geändert hat. Deswegen wiederhole ich nochmals meine eingangs gemachte Aussage, dass ich das, was Marie hier gemacht hat, für unseriös und verwerflich erachte. Aus solchen Halbwahrheiten und Verfälschungen entstehen unter anderem so unerträgliche Bewegungen wie Pegida oder Schlimmeres.
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Gruß Hans -------------------- |
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#110 | |
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
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Zitat:
Aber zurück zum Thema! Nachdem ich die Diskussion hier bisher nur verfolgt habe, will ich mich dann doch mal einklinken. Den Absatz 1 deute ich so, dass ich nach wie vor alle Personen, welche sich im öffentlichen Raum bewegen, auch ohne deren Einwilligung fotografieren darf, wenn diese Aufnahme nicht gerade die Hilflosigkeit einer Person darstellt. Hierzu zähle ich nicht den Obdachlosen, sondern eher das z. B. Prügel- oder Unfallopfer. Meiner Meinung nach sind auch Aufnahmen in einem öffentlichen Schwimmbad rechtens, nicht jedoch in z. B. dessen Umkleidekabine, da es sich hier um einen gegen Einblick besonders geschützten Raum handelt. Neben dem Schwimmbad können das natürlich noch andere Lokalitäten sein. Ich habe das Schwimmbad nur aufgegriffen, weil es schon Thema war. Ungeachtet der rechtlichen Lage gehört es sich meiner Meinung nach einfach, dass ich eine Person frage, wenn ich diese gezielt ablichten will. Zumindest dann, wenn man ihr Gesicht auf der Aufnahme klar erkennen wird. Im Absatz 2 ist nicht die Aufnahme selbst, sondern das zugänglich Machen für Dritte ausschlaggebend. Dabei muss man das Foto noch nicht mal selbst gemacht haben. Also Vorsicht, wenn man in Zukunft bei Facebook einfach Bilder teilt, die eine solche Situation darstellen. Schwammig ist es aber hinsichtlich der Aussage, dass es dem Ansehen der dargestellten Person erheblich schaden können muss. Was ein erheblicher Schaden ist, wird wohl jeweils eine Einzelfallentscheidung vor Gericht sein. Fakt ist aber auch hier: Grundsätzlich darf ich alles - gewollt oder ungewollt - fotografieren. Ich muss nur aufpassen, was ich davon veröffentliche oder was besser im geheimen Bilderordner unter Windows/System32 verschwindet. ![]() Zum eigentlich wichtigsten Absatz 3 kann ich nur sagen: Thema verfehlt. Sechs. Setzen! Man lese sich das mal genau durch. Ich komme zu zwei möglichen Auslegungen. 1. Auslegung Sämtliche Eltern, Großeltern... machen sich strafbar, wenn sie das eigene Kind/Enkelkind... unbekleidet fotografieren. Sollte das vor dem Hintergrund der Pädophilie erfolgen, dann ist das auch richtig so. Aber haben nicht alle Eltern/Großeltern... Bilder von ihrem kleinen Lieblingen, gerade im Kleinkindalter, auf denen sie im Schwimmbad oder in der Badewanne planschen...?Ich bin auch kein Freund davon, dass manche Eltern ihre Kinder nackt im Schwimmbad rumlaufen lassen. Es gibt genügend perverse (oder kranke) Leute. Aber diese Auslegung des Absatz 3 stellt alle liebenden Eltern... unter den Generalverdacht der Pädophilie. 2. Auslegung Bestraft wird, wer eine Bildaufnahme, welche die Nacktheit einer Person unter 18 Jahren zum Gegenstand hat, herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen... oder sich diese selber verschafft. Geht es noch? Wenn man das also nicht gegen Entgelt macht ist es dann rechtens? Wer hat sich denn diese Formulierung einfallen lassen? Es ist schon klar, was mit dem Absatz gemeint ist, nämlich dass man unter 18 Jährige weder nackt ablichten, noch sich solche Bilder beschaffen oder verteilen darf. Warum formuliert man das dann nicht auch entsprechend? Also macht euch nicht so einen Kopf. In der People- und Streetfotografie sehe ich durch die Gesetzesänderung keine Einschnitte. Der normale Menschenverstand reicht hier meistens schon aus um sich im legalen Rahmen zu bewegen. Und in die Verlegenheit, den dritten Absatz diskutieren zu müssen, kommt hoffentlich niemand von uns. Und zu guter letzt: Was das alles mit Überwachungsstaat zu tun hat, erschließt sich mir nun beim besten Willen nicht. ![]()
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Viele Grüße Mathias Geändert von stecki99 (02.02.2015 um 01:50 Uhr) |
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