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#25 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Hallo!
Was ich nicht kapiere, ist, dass offensichtlich an den Ausbelichtungen per Mischkalkulation "dazuverdient" werden muss. Was nützt einem Fotografen das Urheberrecht, wenn er mit den digitalen Negativen nichts mehr anfangen kann, da jegliches Veröffentlichungsrecht vom Recht am eigenen Bildnis abhängt? Eigentlich ließe sich doch aus solchen Vorfällen ableiten, dass ein sauber kalkulierender Fotograf klare Unterscheidung macht in a) reine Studiokosten, b) fotografische Leistung, c) evtl. Nachbearbeitung, d) Nebenkosten aufgeschlüsselt (CD/DVD o.ä.), d) Ausbelichtungskosten. So ließen sich Peinlichkeiten und auch Coming-outs von ach so armen Berufsfotografen vermeiden, da aber zum einen in die eigene Tasche gelogen wird und zum anderen offenbar das Verständnis für Kosten und zu honorierende Leistung fehlt, wird das wohl nie was und "Nebenberufler" ohne kaufmännische Kenntnisse machen weiter das Gewerbe kaputt. Gruß Günter
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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