Zitat:
Zitat von Kabuto
Solange Du Beweise hast, daß das Bild von Dir stammt, rennt jeder Abmahnanwalt gegen eine Wand aus Beton
-Rawdatei (mit der beste Beweis, die Gegenseite wird nur schwerlich diese Datei vorweisen können, wenn sie nicht im Internet veröffentlich worden ist),
-das Bild stammt aus einer Bildserie (von der noch ein, zwei Aufnahmen vorhanden sind),
-die Bilddatei wird durch ein Wasserzeichen IN den Bilddaten zusätzlich geschützt,
(kostet aber einen netten Geldbetrag im Jahr)
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Nein. Einfach nur nein....

Wenn Du ein Bild beispielsweise vom Eiffelturm beleuchtet bei Nacht z.B. auf Deiner Website zum Verkauf anbietest, machst Du Dich strafbar bzw. kann der Urheber (i.d.F. der Beleuchtungskünstler) von Dir Geld (=Schadensersatz zur Verletzung des Urheberrechtes) von Dir verlangen. Und das werden keine 5 Eur. sein. Egal ob Deine Großtante oder Du das Bild gemacht hast und eine RAW-Datei hast. (Übrigens, Fotos haben niemals Beweiskraft, sondern können nur als Indizien angesehen werden, desweiteren ist es vollkommen egal ob RAW, jpg oder pcx-Datei, welchen Richter interessiert das?) Einfach mal hier alles lesen.
Und @Fishmobber: Es ist DEINE Pflicht Dich zu informieren was Du darfst und was nicht. Kannst ja auch nicht Autofahren und irgendwann bei ner Kontrolle sagen "Hä? Dass ich TÜV brauche, hat mir aber keiner gesagt?!"