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#3 |
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
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Ist heute Tag der Urheberrechtsverletzungen???
Also: Das Urheberrecht der Bilder liegt bei Dir, wenn Du sie aufgenommen hast. Von daher darf niemand diese Bilder klauen und verbreiten. Egal was drauf abgebildet ist. Daher ist deine Unerlassungsbitte rechtens. Problematisch ist, wenn Du fremdes Eigentum bzw. geschmacksmusterrechtlich geschützte Dinge abbildest und verbreitest (Architektur, Möbel etc.). Dann müsstest Du eigentlich ein sogenanntes Property-Release des Eigentümers haben. Tiere fallen auch unter diese Regelung als Objekte. Daher die Regelung auch einiger Zoos, dass man die Bilder nicht veröffentlichen/verkaufen darf. Ob allerdings eine Biene genügend Merkmale für eine Einmaligkeit/Wiedererkennbarkeit aufweist, wage ich doch mal zu bezweifeln. Zumal sie ja öffentlich zugänglich ist, wenn sie in deinen Garten fliegt. Ich denke - nur aus dem Gefühl heraus - dass bei (freilaufenden) Insekten diese Regelungen des Property-Release nicht gelten kann. Hier noch mal n kurzer Überblick über Propertys, wobei es da um kommerzielle Nutzung geht, was noch mal ne andere Nummer ist. http://de.fotolia.com/Wikilia/doku.p...ctual_property Geändert von jameek (30.07.2008 um 13:49 Uhr) |
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