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Ölauge 30.07.2008 13:37

Rechte an eigene Fotos
 
Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand mit Copyrights ein wenig aus ...

Von meiner Homepage wurden Fotos kopiert und veröffentlicht/weiterverbreitet. Ich habe daher gebeten, dies zu unterlassen. (Keine Abmahnung, etc.) Als Antwort habe ich ein Schreiben erhalten, dass kein Copyright/Urheberschutz meinerseits besteht, da das Motiv, eine Biene, seine Biene ist. Man erwägt rechtliche Schritte gegen mich, weil ich deren Bienen im Internet veröffentlicht habe. Die Hinweise auf meiner Seite sind nicht rechtens, bzw. ungültig, da es sich um fremdes Eigentum handelt. (Diess Schreiben kam von einer Rechtsanwältin) - Habe daher meine Homepage aus dem Netz genommen ... Ich verstehe nicht, warum ich keine Fotos von Kleintieren / Insekten, die auf meinem Grundstück gemacht wurden, nicht veröffentlichen darf ....

Kennt sich jemand damit aus?

Regine 30.07.2008 13:40

Ich bin kein Rechtsanwalt und dies ist keine Rechtsauskunft sondern meine Meinung. Ich bin mir sehr sicher dass eine Identifizierung von Bienen nach Fotos ohne diese Namensschildchen, die ordentliche Bienen ja sonst tragen, schwer möglich ist. ;)

Auf Deinem Grundstück von Dir gemacht - von jemand anderem veröffentlicht - hört sich für mich nach einer Urheberrechtsverletzung an. Da solltest Du nicht Deine Site runternehmen sondern einen Anwalt damit beauftragen eine kostenpflichtige Abmahnung zu verfassen.

jameek 30.07.2008 13:43

Ist heute Tag der Urheberrechtsverletzungen???
Also:
Das Urheberrecht der Bilder liegt bei Dir, wenn Du sie aufgenommen hast. Von daher darf niemand diese Bilder klauen und verbreiten. Egal was drauf abgebildet ist. Daher ist deine Unerlassungsbitte rechtens.
Problematisch ist, wenn Du fremdes Eigentum bzw. geschmacksmusterrechtlich geschützte Dinge abbildest und verbreitest (Architektur, Möbel etc.). Dann müsstest Du eigentlich ein sogenanntes Property-Release des Eigentümers haben. Tiere fallen auch unter diese Regelung als Objekte. Daher die Regelung auch einiger Zoos, dass man die Bilder nicht veröffentlichen/verkaufen darf.
Ob allerdings eine Biene genügend Merkmale für eine Einmaligkeit/Wiedererkennbarkeit aufweist, wage ich doch mal zu bezweifeln. Zumal sie ja öffentlich zugänglich ist, wenn sie in deinen Garten fliegt. Ich denke - nur aus dem Gefühl heraus - dass bei (freilaufenden) Insekten diese Regelungen des Property-Release nicht gelten kann.

Hier noch mal n kurzer Überblick über Propertys, wobei es da um kommerzielle Nutzung geht, was noch mal ne andere Nummer ist. http://de.fotolia.com/Wikilia/doku.p...ctual_property

Regine 30.07.2008 13:49

Da versucht offenbar der gegnerische Anwalt, Ölauge ordentlich zu erschrecken.

jameek 30.07.2008 13:52

Achso:
Fazit:
Nimm - aus goodwill - die Bienenbilder raus. Bestehe aber auf Deine Unterlassungsforderung wegen Urheberschaft. Lieber so eine Einigung als das, was passiert, wenn man gettyimages am A.... hat...:lol:

Ölauge 30.07.2008 13:53

Vielen Dank für Eure Meinungen - Dies habe ich bis dato auch so gesehen - Daher verstehe ich nicht, dass mir ein Rechtsanwalt, der es doch besser wissen sollte, mir droht.

Naja, dann werde ich doch wohl einen Rechtsanwalt einschalten müssen - Das kostet mir aber gleich Geld ...

CB450 30.07.2008 14:06

Wenn heute der erste April wäre könnte ich mit diesem Thread mehr anfangen.:)
Ich gehe jetzt trotzdem davon aus daß du uns nicht auf den Arm nimmst.:top:

Zitat:

Zitat von Ölauge (Beitrag 687984)
Vielen Dank für Eure Meinungen - Dies habe ich bis dato auch so gesehen - Daher verstehe ich nicht, dass mir ein Rechtsanwalt, der es doch besser wissen sollte, mir droht.
Naja, dann werde ich doch wohl einen Rechtsanwalt einschalten müssen - Das kostet mir aber gleich Geld ...

So ein Anwalt bekommt halt Geld dafür dass er droht. Ob nun rechtmäßig oder nicht ist dem zunächst egal.

Jens N. 30.07.2008 14:18

Ich vermute auch mal, es geht hauptsächlich um Einschüchterung, denn die Begründung ist in meinen Augen hanebüchen. Traurig so eine Reaktion, aber wenn ich in deiner Situation wäre und er es so will, dann sollte er's auch so kriegen (d.h. Anwalt und der ganze Zirkus).

Regine 30.07.2008 14:22

Ich würde die Fotos auch nicht rausnehmen. Es ist ausgeschlossen dass der gute Mann seine Bienen anhand von Fotos identifizieren kann.

jameek 30.07.2008 14:26

Ähm. In Sachen Urheberrecht ist die Sache zwar klar. Den Streit würde Ölauge in jedem Falle gewinnen.
Allerdings würde ich ein wenig vorsichtig in Bezug auf den Eigentum sein. Vielleicht haben Imker oder so wirklich Identifikationsmöglichkeiten für ihre Bienen...
(Wie zB bei Kühen die Nummer in den Ohren nicht veröffentlicht werden darf).
Insofern würd ich auf ne Einigung (Bilder raus gegen Einstellung von Urheberrechtsverletzung) plädieren.
Dann kann man sich den Ärger bzw. Zirkus sparen. Denn was soll das Ziel davon sein?
Gruß
christophe


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