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Alt 30.07.2008, 13:53   #1
Ölauge

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 13.04.2007
Ort: Lüneburger Südheide
Beiträge: 449
Vielen Dank für Eure Meinungen - Dies habe ich bis dato auch so gesehen - Daher verstehe ich nicht, dass mir ein Rechtsanwalt, der es doch besser wissen sollte, mir droht.

Naja, dann werde ich doch wohl einen Rechtsanwalt einschalten müssen - Das kostet mir aber gleich Geld ...
__________________
Viele Grüße aus der Lüneburger Südheide!
Uwe
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Alt 30.07.2008, 14:06   #2
CB450
 
 
Registriert seit: 17.06.2004
Ort: OBB
Beiträge: 6.852
Wenn heute der erste April wäre könnte ich mit diesem Thread mehr anfangen.
Ich gehe jetzt trotzdem davon aus daß du uns nicht auf den Arm nimmst.

Zitat:
Zitat von Ölauge Beitrag anzeigen
Vielen Dank für Eure Meinungen - Dies habe ich bis dato auch so gesehen - Daher verstehe ich nicht, dass mir ein Rechtsanwalt, der es doch besser wissen sollte, mir droht.
Naja, dann werde ich doch wohl einen Rechtsanwalt einschalten müssen - Das kostet mir aber gleich Geld ...
So ein Anwalt bekommt halt Geld dafür dass er droht. Ob nun rechtmäßig oder nicht ist dem zunächst egal.
__________________
Schöne Grüsse,
Peter

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Alt 30.07.2008, 14:18   #3
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Ich vermute auch mal, es geht hauptsächlich um Einschüchterung, denn die Begründung ist in meinen Augen hanebüchen. Traurig so eine Reaktion, aber wenn ich in deiner Situation wäre und er es so will, dann sollte er's auch so kriegen (d.h. Anwalt und der ganze Zirkus).
__________________
Gruß Jens
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Alt 30.07.2008, 14:22   #4
Regine
 
 
Registriert seit: 23.07.2008
Ort: Lüneburger Heide
Beiträge: 403
Ich würde die Fotos auch nicht rausnehmen. Es ist ausgeschlossen dass der gute Mann seine Bienen anhand von Fotos identifizieren kann.
__________________
Gutes Gelingen!
Regine
''''''''''''''''''''''''''''''''''
Fotos Unterwegs
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Alt 30.07.2008, 17:05   #5
joergW
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Alfter bei Bonn
Beiträge: 1.369
Zitat:
Zitat von Regine Beitrag anzeigen
Ich würde die Fotos auch nicht rausnehmen. Es ist ausgeschlossen dass der gute Mann seine Bienen anhand von Fotos identifizieren kann.
... selbst wenn. Sie sind doch sicherlich auf einer öffentlichen Blume gewesen, oder ?

Die Sache ist echt albern und man könnte laut lachen, wenn da nicht die Unsicherheit wäre.

bis denn

joergW
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Alt 30.07.2008, 17:08   #6
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!
Im übrigen finde ich das gar nicht lachhaft, sondern echt mal n Anlass für ne Sensibilisierung...
__________________
Gruß
christophe

Portfolio
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Alt 30.07.2008, 17:12   #7
joergW
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Alfter bei Bonn
Beiträge: 1.369
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!
Im übrigen finde ich das gar nicht lachhaft, sondern echt mal n Anlass für ne Sensibilisierung...
... dem kann ich leider garnicht folgen. Die Biene ist eine Sache gem. BGB, die irgendjemanden gehört (wenn´s keine Wildbiene etc. ist).

Die Frage, die sich stellt betriff doch das recht der Veröffentlichung. Googelt doch mal nach den Stichworten "Panoramafreiheit" und "Friesenhaus". Daraus läßt sich so einiges ableiten, auch wenn´s dort nicht um Autos und Bienen geht.

Ich persönlich sehe hier nur einen Einschüchterungsversuch weil man selbst was falsch gemacht hat.

bis denn

joergW
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Alt 30.07.2008, 17:50   #8
Anaxaboras
Chefkoch, verstorben
 
 
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Nein, es geht hier auch nicht um "Werk" des Imkers, sondern um sein Eigentum.
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!
Ich bin jetzt auch mal pedantisch: "Eigentum" und "Besitz" sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe .

Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!
"Mein" Auto befindet sich zwar in meinem Besitz, ist aber Eigentum der Leasing-Firma . Letzterer dürfte es relativ schnuppe sein, ob es jemand fotografiert und das Bild veröffentlicht. Mir aber nicht - wenn der Wagen (z. B. über das Kennzeichen) eindeutig mir zuordbar wird. Da könnte eine Veröffentlichung meine Persönlichkeitsrechte verletzen.

Man könnte das Ganze mit dem Auto jetzt lustig weiterspinnen: Das Design (oder zumindest herausragende Design-Elemente) sind sicher vom Hersteller geschützt worden. Verstoße ich dann mit einer Veröffentlichung eines Fotos meines Wagens gegen die Hersteller-Interessen? Wohl nicht, denn hier gilt die Panorama-Freiheit.

Das alles hat aber nix mehr mit den Bienen zu tun. Die tragen ja kein "Nummernschild", so dass sie sich nicht zweifelsfrei einem "Eigentümer" oder "Besitzer" zurechnen lassen. Damit kann die fotografische Dokumentation des Auftretens einer Biene zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort und die Veröffentlichung derselben wohl kaum eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Imkers darstellen, oder?

Interessanter finde ich allerdings die inzwischen aufgetaucht Frage, ob die Gegenseite behauptet, die Biene sei ihr Eigentum oder ob sie meint, das Foto von der Biene sei ihr Eigentum.

In letzterem Fall wäre das anwaltliche Schreiben plausibler. Und der Fall denkbar einfach zu lösen: Der Bildautor müsste nur belegen, dass das Foto tatsächlich von ihm stammt (z. B. Originaldatei, über in den Exifs vermerktes Kameramodell etc.).

Martin
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Alt 30.07.2008, 17:51   #9
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!
Aber man darf es fotografieren, wenn man das Kennzeichen unkenntlich macht.

Vielleicht kannst Du ja auch das Gesicht der Biene mit einem schwarzen Balken überdecken.
Oder Du machst mit der Biene jetzt noch nachträglich einen Model-Release-Vertrag auf TFP-Basis.

Sorry, Du findest das wahrscheinlich im Moment gar nicht lustig, aber ich versuche halt, diese Absurdität mit etwas Humor zu nehmen.
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
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Alt 30.07.2008, 19:31   #10
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!
OK, aber der Vergleich hinkt etwas (Autovergleiche hinken immer), da das Auto (bleiben wir mal dabei) sich ja auf Uwes Grundstück befand. D.h. ich darf auch keine fremden Autos fotografieren, bzw. diese Bilder veröffentlichen, wenn das Auto (widerrechtlich nehmen wir mal an) auf meinem Grund und Boden steht!? Was ist denn mit dem eigenen Hausrecht usw.? Da stellt sich dann doch quasi die Frage, was Vorrang hat.

Und davon abgesehen ergibt sich die Problematik mit dem Auto aus der Tatsache, daß diese über's Nummernschild ggf. einwandfrei identifizierbar und einem Halter zuzuordnen sind. Das kann für den Halter u.U. Probleme bedeuten (plattes Beispiel: Auto wurde vor Bordell fotografiert, Bild wurde veröffentlich, Ehefrau sieht Bild). Aus dem Grund retuschieren wir ja z.B. auch die Kennzeichen, dann ist eigentlich alles in Butter. Nun ist noch offren, ob Bienen so individuell zu unterscheiden sind, daß man sie wiedererkennen kann (ich meine nein und würde das -wie die anderen genannten Dinge- einfach mal in einem Imkerforum o.ä. erfragen). Ausser Frage steht doch aber, daß man eine Biene nicht einem bestimmten Halter/Besitzer zuordnen kann, wie das bei einem Auto mit Nummernschild der Fall ist.

Auch darum funktioniert dieser Vergleich nicht und darum ist die geschilderte Problematik meiner Meinung nach auch keine. Aber wie gesagt: nur eine Meinung, kein Wissen. Ich weiß allerdings, was ich tun würde: Seite inkl. Bilder wieder zugänglich machen (ich hätte sie gar nicht erst abgeschaltet) und entsprechend antworten, d.h. per Anwalt. Und wo ich es sonst bei einer Bitte, ein Bild zu entfernen belassen würde, würde ich hier ganz klar Forderungen geltend machen! Das sowas idR. gute Chancen auf Erfolg hat, dürften die meisten hier wissen. Wahrscheinlich wusste das auch der "Bienenbesitzer" und hat deswegen diesen Einschüchterungsversuch gestartet. Wirklich sehr dreist.

Vorsicht ist immer gut, aber vorauseilender Gehorsam oder Angst bringt einen auch nicht weiter. Am besten ist immer noch, sich entsprechend zu informieren (ggf. wirklich bei einem Anwalt), dann kann man sich auch nicht so leicht einschüchtern lassen.
__________________
Gruß Jens

Geändert von Jens N. (30.07.2008 um 19:48 Uhr)
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
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