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#111 | |
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
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Hi Christophe,
Zitat:
Und natürlich sind im Zweifel RAW-Dateien, Bilder in höherer Auflösung oder eine Serie ein Beweis dafür, dass man der Urheber von Bildmaterial ist, wenn die Gegenseite so etwas nicht vorweisen kann, sondern ausschließlich ein Bild in der veröffentlichten Webauflösung hat. Es geht doch nicht darum, eine auf dem Bild dargestellte Straftat zu verfolgen. Viele Grüße Stephan
__________________
Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage! Geändert von amateur (09.08.2008 um 01:53 Uhr) |
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#112 |
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
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Ja, weil es eigentlich nichts mit dem Thread zu tun hat, wollte ich eigentlich auch nix mehr dazu schreiben. Aber wenn ich so pauschale Aussagen wie die von Kabuto im Stil von "Da brauchste keine Angst zu haben" lese, dann wird mir halt doch ein wenig anders und ich denke mir, lieber einmal OT als das unkommentiert so stehen zu lassen. Auch wenn es penetrant wirkt, tut mir leid...
Es ist eben nämlich nicht so einfach und wie an anderer Stelle (der bereits verlinkte Getty-Thread) bemerkt wurde, rollen die Abmahnungswellen durchaus auch durch Foren und private Fotoseiten. Zeit also, sich ein wenig mit der Materie auseinanderzusetzen, wie ich finde. Meine "unscharfe" Warnungen beziehen sich auf unterschiedliche Aspekte des Urheber- und Bildrechtes, daher sind sie unpräzise, eben weil sie nicht an einem speziellen Fall (wie hier die Bienen) diskutiert werden. Sie sind auch deswegen unscharf, weil mein eines Seminar Multimediarecht sowie meine autodidaktische Aneignung von (zT international höchst unterschiedlichen) Gesetztestexten in Bezug auf kommerzielle Bildverwertung mich keineswegs zum Spezialanwalt machen. (Und selbst wenn, dürfte ich hier keine Beratung erbringen). Dennoch habe ich das Gefühl, dass ich einige Anstöße zur weiteren Auseinandersetzung in diesem Bezug liefern kann und ich denke weiterhin, dass das auch wichtig für viele ist. Zu den RAW-Bildern: Sie sind ein Indiz dafür, dass Du die Bilder aufgenommen haben könntest. Könnte ebenso Deine Frau oder ein Kumpel von Dir gewesen sein. Das nachzuweisen ist -unabhängig von RAW oder jpg- relativ kompliziert. Außerdem, wie gesagt, es geht nicht einzig nur um die Urheberschaft. Die ist auch in diesem Bienen-Fall absolut klar. Die Diskussion entwickelte sich, weil ich einwarf, dass es sowas wie Eigentums-Rechte gibt und dann der Imker durchaus auf Unterlassung von Verbreitung plädieren könnte. (Quatsch, ich weiß. Aber in anderen -mehrmals genannten- Bereichen trifft das durchaus zu.) |
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#113 |
Registriert seit: 04.01.2006
Ort: Berlin Tempelhof/Mariendorf
Beiträge: 925
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Jameek, mein Beitrag bezog sich eigendlich mehr auf solche Sachen wie Bienchen, Blümchen.
War auch mehr für Igel gedacht, weil er ALLE seine Bilder "aus dem Verkehr" gezogen hat". Und es bezog sich mehr darauf, daß keiner kommen kann und sagt:" NÖ, dieses Bild hast DU nicht gemacht, daß ist meins!!!!!!!" So hab ich Igel verstanden. Ich lass es dann mal besser komplett sein. Geändert von Kabuto (09.08.2008 um 06:01 Uhr) |
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#114 | |
Registriert seit: 10.06.2004
Beiträge: 5.296
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Zitat:
![]() ![]() Danke für den Hinweis ![]() See ya, Maic.
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Sensorart | 1001 Cars - Cars, Bikes & Rockabilly | Mein Profil in der FC | FreiesFotoForum |
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#115 |
Registriert seit: 03.11.2008
Beiträge: 41
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Recht an Bildern,die von einem geknipst werden?
Hallo Zusammen,
wie ist es denn in dem Falle: Ein Freund fotografiert mich, ich wehre mich gegen dieses Foto, er fotografiert trotzdem.Darf ich in diesem Falle verlangen, dass er die Bilder löscht bzw. die Bilder nie auf seinen Rechner landen? Was, wenn er schon Bilder auf dem Rechner hat und die Person Ihn gebeten hat, diese zu löschen ? Geändert von sissy (18.03.2009 um 13:52 Uhr) Grund: Schreibfehler |
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#116 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Ein Freund, der das macht, verdient diese Bezeichnung nicht.
"Freund" und "Recht" passt nicht zusammen. Da gibt es andere Methoden...
__________________
Gruß Gottlieb |
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#117 | |
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
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Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild:
Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild |
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#118 |
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.964
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Wenn du dich gewehrt hast, kann er doch sicher mit dem Foto eh kaum was anfangen, weil du die Hände vorm Gesicht hattest, oder? Oder hast du dich nachträglich gegen dieses Foto ausgesprochen?
Veröffentlicht werden darf es auf keinen Fall, er darf es komplett nicht zeigen, wenn du es nicht willst (sieht man ja an dem Auszug unten), aber wie das mit dem lediglichen BESITZ dieses Bildes ist...das ist so ne Grauzone, denke ich...
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Liebe Grüße! ![]() Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
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#119 | |
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
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Zitat:
Viele Grüße Stephan
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Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage! |
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#120 | |
Registriert seit: 03.11.2008
Beiträge: 41
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Zitat:
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