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#1 | |||
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Zitat:
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Dass Zoos die Veröffentlichung ihrer Tierfotos verbieten, begründet sich schlichtweg aus derem Hausrecht. Ein Zusammenhang mit dem Urheberrecht wäre mir da wirklich neu. Auch wenn das jetzt mit Umstand und eventuell Kosten verbunden ist: Ich würde mir auf alle Fälle einen Anwalt suchen, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Wenn die Faktenlage so wie geschildert stimmt, finde ich das Verhalten der Gegenseite äußerst dreist. So etwas darf man sich nicht gefallen lassen! Die setzen wohl darauf, dass hier ein kleiner Hobbyknipser Muffensausen kriegt. Was mich aber noch interessieren würde: Wie kommt denn die Gegenseite darauf, zu behaupten, das Foto würde ihre Biene zeigen? Die müssen doch igendeinen Anhaltspunkt haben? Martin |
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#2 | |
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
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Zitat:
Das mit den Tieren im Zoo geht rechtlich auch nur deswegen, weil die Tiere das Eigentum des Zoos sind. Blödes Beispiel: Wenn in dem Tiger-Außengelände eine Taube sitzt, dann darf ich den fotografierten Tiger evtl. nicht veröffentlichen (weil Eigentum des Zoos), ein Bild der Taube aber schon (weil kein Eigentum, trotz Grundstück/Hausrecht). Nicht dass wir uns falsch verstehen: Ich finde das ganze auch relativ absurd und sehe es auch so, dass eine Biene nicht wirklich wiedererkennbar ist und das ein absolut dreistes (und rechtlich unzulässiges) Verhalten ist. Allerdings bin ich halt nicht Bienen-Experte genug, um das verbindlich sagen zu können. Kann ja sein, dass jede Biene eine eigene individuelle Musterung hat ... ![]() |
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