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#17 |
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Registriert seit: 28.04.2006
Ort: Bad Malente-Gremsmühlen
Beiträge: 282
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Der Händler ist nicht Verkäufer der Garantie, sondern nur der Ware. Für die Garantie ist der Hersteller verantwortlich. Lehnt der Hersteller Garantieleistungen wegen unsachgemäßen gebrauchs ab und verlangt Kosten, ist der Händler berechtigt die Kosten vom Käufer zu verlangen. Das steht auch im BGB und so sehen es auch die Gerichte. Er kann natürlich aus Kulanz sich an den Kosten beteiligen, aber auf Kulanz hat man keinen Rechtsanspruch.
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