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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » Wollen die abkassieren
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Alt 18.02.2008, 02:17   #1
Emzieh
 
 
Registriert seit: 25.09.2007
Beiträge: 74
Alpha 100 Wollen die abkassieren

Hallo. ich habe meine sony alpha 100 mitte Januar abgeschickt an die Firma geissler da die kaputt war. Der spiegel klappte nicht mehr zurück und die Kamera zeigte mir den Fehler 58 an so wie bei Minolta früher. Jetzt bekam ich nen netten Kostenvoranschlag. 260 €. Die Kamera ist ein halbes Jahr alt. Was meint ihr. Wollen die mich abkassieren? Ach ja sie schreiben dazu noch hin das ich die Kamera unsach behandelt habe. Ich fasse es nicht. Die ist mir noch nie runter gefallen oder sonstiges.
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Alt 18.02.2008, 02:28   #2
Anaxaboras
Chefkoch, verstorben
 
 
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
Hallo,
ist der Fa. Geissler bekannt, dass du noch Gewährleistung für die Kamera hast - sprich, hast du die Rechnung mitgeschickt?

Martin
Anaxaboras ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2008, 02:44   #3
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Da es noch keine Alpha 100 gibt, die älter als zwei Jahre sind, sollte sich die Frage nach der Rechnung eigentlich nicht stellen (Markteinführung war Mitte 2006 und Sony gibt zwei Jahre Herstellergarantie, man ist also nicht nur auf Gewährleistung angewisen). OK, der Service verlangt die Rechnung wohl trotzdem.

Aber Emzieh schreibt ja (wenn ich das richtig verstehe, da fehlt wohl ein halbes Wort), daß Geissler ihm unsachgemäßen Umgang mit der Kamera unterstellt - bei hängendem Spiegel durchaus möglich. Nur sollten sie dafür schon irgendwelche Anhaltspunkte haben, z.B. Stoßspuren am Gehäuse o.ä. - der Vorwurf selbst ist ja schnell gemacht, nur beweisen lassen sollte er sich auch (bin allerdings kein Anwalt, keine Ahnung, wie das wirklich ist). Ob Spuren vorhanden sind oder was die sonst zu dieser Vermutung führt, können wir hier jedoch nicht wissen - daher ist die Frage, ob "die dich abkassieren wollen" schwer zu beantworten.

Ich würde mal versuchen, den Sachverhalt in einem Telefongespräch (ist immer besser als per Mail) zu klären. Wenn wirklich kein unsachgemäßer Umgang mit der Kamera vorliegt, ggf. Anwalt einschalten.
__________________
Gruß Jens

Geändert von Jens N. (18.02.2008 um 02:50 Uhr)
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2008, 09:12   #4
frame
 
 
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
Zitat:
Zitat von Jens N. Beitrag anzeigen
Da es noch keine Alpha 100 gibt, die älter als zwei Jahre sind, sollte sich die Frage nach der Rechnung eigentlich nicht stellen (Markteinführung war Mitte 2006 und Sony gibt zwei Jahre Herstellergarantie, man ist also nicht nur auf Gewährleistung angewisen). OK, der Service verlangt die Rechnung wohl trotzdem.
es könnte natürlich trotzdem eine sein die keine Garantie hat - USA-Import, Grauimport, wasweissich.
Deshalb kann ich nachvollziehen dass man die Rechnung braucht.

ciao
Frank
__________________
Some say I don’t play well with others…
frame ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2008, 09:51   #5
Emzieh

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 25.09.2007
Beiträge: 74
Alpha 100

Ne ne. Die habe ich normal im Laden gekauft und meinen Kaufbeleg mitgeschickt. Stoßspuren hat sie auch nicht da man sie dafür mind. einmal gestoßen haben muss. Das habe ich aber nicht. Naja ich will die auch einmal anrufen wie die dadrauf kommen. p.s. Sorry wegen dieseser Form. Ich schreibe vom Handy aus
Emzieh ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 18.02.2008, 10:40   #6
eggett
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
Die Frage ist: hast Du Deinen Händler informiert, oder hast Du die Kamera über den Händler einschicken lassen?

Die Herstellergarantie kann durhaus einen Passus enthalten, dass bei "Anzeichen" einer unsachgemäßen Behandlung der Kunde nachweisen muss, dass ein technischer Schaden nicht durch einen Stoß etc. hervorgerufen wurde.

Wenn der Händler die Kamera eingeschickt, oder sein ok gegeben hat, würde ich mich an den Händler wenden. Da kommt es auch noch daruaf an: wie alt ist die Kamera genau? Innerhalb des ersten halben Jahres muss der Händler nachweisen, dass der Schaden nicht schon beim Kauf vorlag, danach Du ...

Also: Geissler/Sony kannst Du nicht haftbar machen. Wenn die sagen, Du hast die Kamera fallen lassen, kannst Du Dir rechtliche Schritte sparen. Hast Du die Kamera ohne Händler-OK eingeschickt, kann der wiederum ablehnen, weil er das Recht der Nachbesserung hat. War wer anderes dran (egal ob der Chefentwickler von Sony oder privat), ist er von der Gewährleistung frei.

Ich würde empfehlen, relativ friedlich zu sein, wenn die Kamera über ein halbes Jahr alt ist. Leider ist die Gesetzgebung so, dass Du dann keine großen Ansprüche stellen kannst ...
__________________
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eggett ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2008, 11:00   #7
Pixelmatz
 
 
Registriert seit: 10.12.2006
Ort: Buttenheim
Beiträge: 398
Es ist richtig, daß Du die Kamera zuerst Deinem Händler geben mußt, damit er sich zuerst die Kamera anschaut, denn dann bleiben Garantie usw auch gewährt.
Pixelmatz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2008, 11:20   #8
eggett
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
Zitat:
Zitat von Dynaxmatz Beitrag anzeigen
Es ist richtig, daß Du die Kamera zuerst Deinem Händler geben mußt, damit er sich zuerst die Kamera anschaut, denn dann bleiben Garantie usw auch gewährt.
Wohlgemerkt: nicht Garantie, sondern Gewährleistung.

Auch wenn die Händler die Verantwortung gerne abschieben: beim Kaufvertrag zwischen Händler und Kunde, hat der Hersteller und dessen Garantieleistung absolut nichts zu suchen. Viele Händler versuchen, mit pauschalem "das ist Sache des Herstellers / da muss der Hersteller entscheiden" etc. ihre eigene Verpflichtung laut BGB kostengünstig auf den Hersteller abzuwälzen.

Es scheint auch zu wirken, denn viele Käufer schicken die Kameras etc. sogar auf eigene Kosten zum Hersteller, und lassen es auf sich beruhen, wenn der Händler sich nicht in der Pflicht sieht ...
__________________
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eggett ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2008, 13:35   #9
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Zitat:
Zitat von Jens N. Beitrag anzeigen
und Sony gibt zwei Jahre Herstellergarantie, man ist also nicht nur auf Gewährleistung angewisen).
letzteres ist immer mehr wert!

Zitat:
Zitat von Jens N. Beitrag anzeigen
OK, der Service verlangt die Rechnung wohl trotzdem.
Beispielsweise deshalb, denn bei Gewährleistung können solche unsinnigen Anforderungen nicht gestellt werden.

Aber: Der Gewährleistugnsanspruch richtet sich gegen den Verkäufer!!
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com
simply black ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2008, 16:33   #10
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Ich bin schon etwas erstaunt, daß der (Um)Weg über den Händler, bzw. Gewährleistung plötzlich besser sein soll als Garantie - bisher war das eigentlich eher umgekehrt.

Bei Gewährleistung tritt z.B. nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft, d.h. man muß einen bereits vorhandenen Schaden nachweisen - als Privatmensch praktisch unmöglich. Und was den Händler angeht: nach Forumsberichten sind gerade die Weltmeister darin, Ausreden zu finden. Im Ernstfall versuche ich mein Glück auch tatsächlich lieber bei einem großen Konzern, den ein paar € für eine Garantiereparatur nicht jucken, als bei einem Händler, der um jeden Cent kämpfen muß (kommt natürlich auf die Größe des Händlers an). Auch Kulanz würde ich eher von Herstellern als von Händlern erwarten (ist bei beiden natürlich Glückssache). Die meisten Händler schicken die Klamotten auch entweder zum Hersteller (dann kommt's auf's gleiche raus, nur daß man eine unnötige zusätzliche Wartezeit hat), reparieren selbst oder schicken es an einen unabhängigen Servicepartner - in den letzten beiden Fällen muß man dann beten, daß die dann auch wissen was sie tun, zusätzliche Wartezeit für Ersatzteilbeschaffung muß einkalkuliert werden usw.

Wenn ich Probleme mit einem Gerät habe, auf das noch Herstellergarantie besteht, dann schicke ich das immer direkt zum Hersteller, damit bin ich bisher gut gefahren. Auf Gewährleistung, bzw. Händler würde ich mich -speziell nach den genannten 6 Monaten- nicht verlassen.

Unter'm Strich kommt es aber sowieso immer darauf an, wie gut ein Händler, bzw. Servicepartner eines Herstellers (wie in diesem Fall Geissler) ist - Pech kann man überall haben. Mit Runtime früher waren die Erfahrungen meist gut, z.B. habe ich denen mal meine D5D zur Fokusjustage geschickt, die nach 5 Kalendertagen zu meiner vollen Zufriedenheit erledigt war, inkl. Versand. Gekauft wurde die Kamera beim Saturn - ob die dort überhaupt kapiert hätten, was ich von denen will?
__________________
Gruß Jens

Geändert von Jens N. (18.02.2008 um 16:37 Uhr)
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
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