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#3 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Da es noch keine Alpha 100 gibt, die älter als zwei Jahre sind, sollte sich die Frage nach der Rechnung eigentlich nicht stellen (Markteinführung war Mitte 2006 und Sony gibt zwei Jahre Herstellergarantie, man ist also nicht nur auf Gewährleistung angewisen). OK, der Service verlangt die Rechnung wohl trotzdem.
Aber Emzieh schreibt ja (wenn ich das richtig verstehe, da fehlt wohl ein halbes Wort), daß Geissler ihm unsachgemäßen Umgang mit der Kamera unterstellt - bei hängendem Spiegel durchaus möglich. Nur sollten sie dafür schon irgendwelche Anhaltspunkte haben, z.B. Stoßspuren am Gehäuse o.ä. - der Vorwurf selbst ist ja schnell gemacht, nur beweisen lassen sollte er sich auch (bin allerdings kein Anwalt, keine Ahnung, wie das wirklich ist). Ob Spuren vorhanden sind oder was die sonst zu dieser Vermutung führt, können wir hier jedoch nicht wissen - daher ist die Frage, ob "die dich abkassieren wollen" schwer zu beantworten. Ich würde mal versuchen, den Sachverhalt in einem Telefongespräch (ist immer besser als per Mail) zu klären. Wenn wirklich kein unsachgemäßer Umgang mit der Kamera vorliegt, ggf. Anwalt einschalten.
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (18.02.2008 um 02:50 Uhr) |
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