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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » Wollen die abkassieren
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Alt 18.02.2008, 22:30   #1
eggett
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
Hallo Rüdiger,

sei gewiss: der Händler bastelt da gar nichts, solange Garantie von Sony drauf ist. Allerdings komme ich selber aus dem Einzelhandel, ich habe meine Erfahrungen und Gründe, warum ich den Umweg über den Händler rate.

Der letzte Fall bei mir selber: die Kamera kam mit einem fetten Kratzer im Display zurück. Wie willst Du das beweisen, dass der erst bei der Reparatur rein kam?

Das fällt unter Punkt drei: das sichere Ankommen. Ist die Kamera weg oder kaputt, nehme ich den Händler in die Pflicht, denn er hat sie angenommen (und mir die Unversehrtheit bestätigt).

Auch wenn es alles meist gut klappt: ich nehme den Fehler (wenn möglich) auf Video auf, samt Zustand der Kamera, gehe mit dem Film auf CD zum Händler und lasse den die Kamera verschicken.

Es ist doch interessant, wie friedlich die Leute werden, wenn man alles auf Video hat, und es kommt zu Problemen
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Alt 19.02.2008, 01:17   #2
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Zitat:
Zitat von eggett Beitrag anzeigen
Der letzte Fall bei mir selber: die Kamera kam mit einem fetten Kratzer im Display zurück. Wie willst Du das beweisen, dass der erst bei der Reparatur rein kam?
Beschreibst du ja selbst: vorher alles gut dokumentieren. Ich sehe da eher das Problem, daß da eine Instanz mehr im Spiel ist: also nicht nur Versender und Servicewerkstatt, sondern eben auch noch der Händler. Wenn sowohl Händler als auch Werkstatt abstreiten, das Problem verursacht zu haben, stehst du als Kunde blöd da. Ohne den Händler entfällt das.

Zitat:
Das fällt unter Punkt drei: das sichere Ankommen. Ist die Kamera weg oder kaputt, nehme ich den Händler in die Pflicht, denn er hat sie angenommen (und mir die Unversehrtheit bestätigt).
Siehe oben: ohne den Umweg über den Händler hast du einen Unsicherheitsfaktor weniger.

Zitat:
Zitat von webwolfs Beitrag anzeigen
Fast richtig. Aber, wenn der Händler sich nicht gerade querstellt, ist der Weg über ihn auch nach den ersten 6 Monaten der Bessere.
Tja, wenn. Allerdings habe ich hier bisher kein stichhaltiges Argument lesen können, das dafür spricht (vor allem nach den 6 Monaten). Eure Erfahrungen mit Händlern müssen wohl besser gewesen sein als meine, bzw. als die derer, die hier immer wieder wahre Horrorgeschichten zu dem Thema schildern. Ist aber auch müßig zu diskutieren (und auch OT), denn letztendlich muß das eh jeder selber wissen und der Ausgang solcher Geschichten kann individuell sehr unterschiedlich ausfallen, ganz unabhängig davon welchen Weg man wählt.
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Gruß Jens

Geändert von Jens N. (19.02.2008 um 01:21 Uhr)
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Alt 19.02.2008, 08:21   #3
zoowilli
 
 
Registriert seit: 28.04.2006
Ort: Bad Malente-Gremsmühlen
Beiträge: 282
Alpha 100

Hallo, lest doch mal die Garantiebestimmungen.
Die Diskussion über Gewährleistung erübrigt sich, da Sony 2 Jahre GARANTIE bietet.
Ob hier ein Schaden vorliegt, der nicht unter Garantieleistung fällt, müssen m.E. beide nachweisen, wobei der Behaupter in der Pflicht ist zu begründen, woraus er sein Wissen bezieht. Ist mal runtergefallen, dürfte nicht ausreichen. Eine genaue Fehlerbeschreibung vom Service sollte angefordert werden, dann sollte der Weg über Sony direkt gewählt werden.
Außerdem, selbst wenn die Kam. über einen Händler an den Service gesandt wird und dem die Ablehnung der Garantieleistung mitgeteilt wird, was ändert das. Meint Ihr, dass dann der Händler die Rechnung zahlt? Gerade die Großmärkte sind da gnadenlos.
Übrigens meine 100 wurde im März 2007 gekauft und im Dez. 2007 zum Service gesandt, über Hompage Sony Kurierdienst angefordert und die Kam. kostenfrei zur Reparatur und zurück, alles innerhalb von 14 Tagen. Der alte Service war eigentlich gut, wie der Neue ist kann ich zum Glück noch nicht beurteilen.
zoowilli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 11:11   #4
eggett
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
Zitat:
Zitat von Jens N. Beitrag anzeigen
Beschreibst du ja selbst: vorher alles gut dokumentieren. Ich sehe da eher das Problem, daß da eine Instanz mehr im Spiel ist: also nicht nur Versender und Servicewerkstatt, sondern eben auch noch der Händler. Wenn sowohl Händler als auch Werkstatt abstreiten, das Problem verursacht zu haben, stehst du als Kunde blöd da. Ohne den Händler entfällt das.

Siehe oben: ohne den Umweg über den Händler hast du einen Unsicherheitsfaktor weniger.
Wenn man die defekte Kamera zu dem Händler bringt, ein Übergabe-Protokoll macht, dann hat man nicht einen Unsicherheitsfaktor mehr, sondern einen Zeugen samt Schriftlichkeit

Du kannst vorher dokumentieren, was Du willst. Wenn die Kamera mit Kratzern etc. wiederkommt, kannst Du nicht stichhaltig beweisen, dass sie vorher in Ordnung war, denn Fotos von ihr kannst Du auch machen, bevor ein Schaden eintritt ...

@ Zoowilli

ist das halbe Jahr noch nicht vorüber, lasse ich mich auf keine Diskussionen ein. Egal, ob ein Hersteller 20 Jahre Garantie bietet: wie man hier sieht, nützen diverse Jahre nichts, wenn frühlich abgelehnt wird. Entweder der Händler kann beweisen, dass die Cam durch Gewalteinwirkung beschädigt wurde, oder er muss Ersatz leisten. Dafür gibt es das BGB.
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Alt 19.02.2008, 11:27   #5
zoowilli
 
 
Registriert seit: 28.04.2006
Ort: Bad Malente-Gremsmühlen
Beiträge: 282
Alpha 100

Der Händler ist nicht Verkäufer der Garantie, sondern nur der Ware. Für die Garantie ist der Hersteller verantwortlich. Lehnt der Hersteller Garantieleistungen wegen unsachgemäßen gebrauchs ab und verlangt Kosten, ist der Händler berechtigt die Kosten vom Käufer zu verlangen. Das steht auch im BGB und so sehen es auch die Gerichte. Er kann natürlich aus Kulanz sich an den Kosten beteiligen, aber auf Kulanz hat man keinen Rechtsanspruch.
zoowilli ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.02.2008, 11:34   #6
eggett
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
Zitat:
Zitat von zoowilli Beitrag anzeigen
Der Händler ist nicht Verkäufer der Garantie, sondern nur der Ware. Für die Garantie ist der Hersteller verantwortlich. Lehnt der Hersteller Garantieleistungen wegen unsachgemäßen gebrauchs ab und verlangt Kosten, ist der Händler berechtigt die Kosten vom Käufer zu verlangen. Das steht auch im BGB und so sehen es auch die Gerichte. Er kann natürlich aus Kulanz sich an den Kosten beteiligen, aber auf Kulanz hat man keinen Rechtsanspruch.
Das ist mit klar, ich habe eine kaufmännische Ausbildung

Ich sage doch nur, dass mir die Garantie vollkommen pelle im ersten halben Jahr ist. Bis dahin gehe ich zum Händler, lege das Gerät dort auf den Tisch, und fertig.

Im BGB steht gar nichts darüber, wie ein Hersteller die Garantie abzuhandeln hat. Dort steht, dass er mindestens ein halbes Jahr lang, ohne wenn und aber, für seine Ware einstehen muss. Da kann der wegen einer beliebigen Garantie heulen, wie er will.

Mir wollte mein Händler auch erzählen, dass er außen vor sei, wenn der Hersteller eine Reparatur ablehne. Nach einem kurzen Gespräch samt Schilderung des BGB und den finanziellen Folgen für den Händler bei einem Rechtsstreit, lag die neue Kamera auf dem Tisch.
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Alt 19.02.2008, 11:35   #7
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.548
Hallo,

die Diskussion über Gewährleistung und Garantie wird zum x-ten Mal ausgiebig geführt (ja, ich habe mich hier auch beteiligt ), nur hilft sie Emzieh bei der Frage "Wollen die abkassieren" nicht wirklich weiter.

Wie soll man sich denn in diesem Fall als Kunde verhalten?
Kritiklose Übernahme der Reparaturkosten kann ja wohl nicht die Lösung sein?
Aber hat man andere Möglichkeiten? Es steht zunächst Behauptung gegen Behauptung, und m.E. müsste hier schon der Hersteller Stellungnahme beziehen.
Denn Emzieh schreibt, die Kamera hat ihm den Fehler 58 angezeigt, dazu muss es ja eine Sony-Dokumentation geben.
Und wenn es sich tatsächlich um Ähnlichkeiten zum ERR58 der DxDs handelt, hat dieser Fehler ja wohl nichts mit unsachgemäßer Behandlung zu tun?

@Emzieh
Hast Du inzwischen Kontakt mit der Fa. Geissler und Sony aufgenommen?
Gibt es neue Erkenntnisse?

EDIT: Hat hier eigentlich schon jemand positive Erfahrungen mit dem neuen Sony-Servicepartner Geissler gemacht?
__________________
Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst

Geändert von jrunge (19.02.2008 um 11:43 Uhr)
jrunge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 11:57   #8
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Man hat andere Möglichkeiten. Welche wurde geschrieben.
Was der To dann tut, und wem er glaubt ist seine Wahl.
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com
simply black ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 14:30   #9
malo
 
 
Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 1.706
ich habe die Fa. Geissler vor über einer Woche per email gefragt, wie man im Schadensfall vorgehen soll. Bei mir ist das Griffgummi der A100 lose.

Leider trotz weiterer Nachfrage keinerlei Reaktion

Vor Jahren hab ich mal 'ne Panasonic wg. Garantie nach Reutlingen geschickt. Die kam unrepariert zurück, mit der Info: "kein Fehler gefunden".

Positive Erfahrungen würden mich auch mal interessieren. Gibt es ja hoffentlich auch! Wird nur nicht so häufig in Forem kommuniziert...
malo ist offline   Mit Zitat antworten
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