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Zitat von frame
Wenn er Beleuchtung auf der öffentlichen Strasse aufstellt darf er mir verbieten die zu fotografieren? Bist du sicher?
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Sehr sicher. Das prominenteste Beispiel in Frankreich ist der beleuchtete Eiffelturm. In Deutschland gibt es ähnliches, Aufnahmen von zeitlich begrenzten Kunstwerken unterliegen den mit der Urheberschaft verbundenen Rechten, auch wenn sie sich auf der Strasse befinden. Beispiel hier: der verhüllte Reichstag in Berlin.
Recht unbekannt (nettes Wortspiel) ist auch das Vervielfältigungsverbot nach dem Wettbewerbsrecht. Was allgemeinverständlich gegen den Klau von Design angewandt wird, kann genauso auf Fotografien bezogen werden. Ein netter Akt in einem gemieteten Mercedes Cabrio - da solltest Du sicherheitshalber bei Mercedes nachfragen, ob sie mit der "Vervielfältigung" ihres Cabrios einverstanden sind. Oder bei Carl Benz, wenn sich das attraktive Modell auf einer Couch des Hauses räkelt.
Die Welt ist übrigens nicht komplizierter geworden, diese Rechte bestehen schon sehr lange. Wo früher nur der ausgebildete Profi Zugang zu Publikationsmöglichkeiten hatte, erschliessen sich heute diese Möglichkeiten auch dem Amateur. Letzterem fehlt dann halt die Ausbildung oder berufliche Erfahrung, und damit auch das Wissen über Veröffentlichungsrechte und verwandte Gebiete.