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#1 |
Registriert seit: 13.04.2007
Ort: Lüneburger Südheide
Beiträge: 449
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Das Thema hatten wir schon bei unserem 1. Magdeburger Treffen. Da hat man uns fast rausgeschmissen. Dann wollten wir uns ja bei uns in Hankensbüttel treffen, um ins Otterzentrum zu gehen. Die haben/hatten auf Ihren Internetseiten bereits Bußgelder aufgeführt, falls jemand was veröffentlicht -
Daher mache ich so gern Makro Fotos, Landschaften oder Tieraufnahmen. Da gibt es wenig Gegenwind. Obwohl jedes Rindvieh heutzutage über die Ohrmarke identifiziert werden kann, also nicht ganz so anonym ist ![]() Ich war hie bei uns auf dem Lande mal bei einer Ausstellung. Einige Damen wurden richtig panisch als ich deren Stände fotografiert hatte. Da gab es doch nur Strick- und Stickwaren. Wie mir dann aber freundlich hinter vorgehaltener Hand mitgeteilt wurde, waren die Muster zu den ausgestellten Waren größtenteils Copyright geschützt. Ich war erstaunt, dass die Omis das aber genau wußten ... Ist eben alles nicht mehr so einfach in dieser digitalen Welt ...
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Viele Grüße aus der Lüneburger Südheide! Uwe |
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#2 |
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: köln
Beiträge: 74
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für cafés gilt natürlich ebenso das hausrecht UND das recht am eigenen bild für die gäste.
prinzipiell müsstest du dich mit genehmigungen (am besten schriftlich) absichern für jedes foto, es sei denn, du befindest dich im öffentlichen raum und die personen sind nicht hauptmotiv, sondern teil einer menge... |
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#3 |
Registriert seit: 31.10.2005
Ort: Neustadt a.d. Weinstraße
Beiträge: 49
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Fotografieren im Bahnhof
Hallo,
auch beim Fotografieren in Bahnhöfen der DBAG wurde ich schon auf eine Fotogenehmigung angesprochen. Eine Genehmigung für den privaten Gebrauch wurde mir bei Nachfrage jedoch per Mail zugeschickt. Allerdings ist die Verwendung eines Statives oder Blitzlichtes verboten. Auch bei diversen U-Bahnen in Deutschland ist angeblich eine Fotogenehmigung erforderlich. MfG Martin |
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#4 | |
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
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Zitat:
Da stand halt nur dass 'Gewerbliche Foto-, Film und Fernsehaufnahmen' verboten seien. Tobi |
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#5 |
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: köln
Beiträge: 74
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im zweifelsfall gilt immer : fotografieren auf privatgelände ist verboten, wenn nicht vorher genehmigung eingeholt wird !!!
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#6 |
Registriert seit: 21.05.2004
Beiträge: 1.573
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Dummerweise wird nur immer mehr Gelände, Privatgelände. In öffentlichen Einkaufstraßen durfte man noch fotografieren, heutzutage werden die aber auch schon privatisiert.
__________________
mfp - mit freundlichen Pfoten Webwolfs |
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#7 |
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: köln
Beiträge: 74
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ihr habt ja recht damit, wenn ihr das beklagt, und gerade weil ich street liebe, weiß ich, wie dünn da das eis ist
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#8 | |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Zitat:
![]() (nicht Kollege giersch, sondern diese Haltung) Im übrigen kann man dieses "immer" bezweifeln. Die Frage ist, was "Privatgelände" bezeichnet - gerade wenn es für eine öffentliche Nutzung freigegeben ist und wenn eine Benutzungsordnung nicht existiert oder nicht deutlich bekanntgegeben wird. Lege die Frage einmal unterschiedlichen Juristen vor und die werden Dir eine unterschiedliche Einschätzung geben. Letztlich ist es keine Frage des Prinzips, sondern des zwischenmenschlichen Umgangs in der konkreten Situation. Und da muss sich der Sonderling Fotograf eben anpassen. Schließlich sind wir diejenigen, die die Normalität durcheinander bringen...
__________________
Gruß, Michael |
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#9 | |
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
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Zitat:
Die Freigabe von "privatem Grund" zur öffentlichen Nutzung ist nicht genereller Art. Da kann nicht jeder machen was er selbstz für "normal" hält, zumal wenns andere betrifft. Sie ist frei zur Nutzung als Einkaufstrasse oder was auch immer. Nicht mehr. ich kann da auch nicht rein und sagen, ich sei Mopeedfahre oder Fußballer und müsse nun in den Gängen... "Sondernutzung" ist davon nicht umfasst. Und Fotografieren kann stören und rechte beeinträchtigen. Quintessenz: Kein Jurist wird Dir erklären, dass das Fertigen und Veröffentlichen von Fotos aus einer privaten Shopping Mall zulässig sei, wenn keine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt oder nur weil kein ausdrückliches Verbot vorliegt. |
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#10 | |
Themenersteller
Registriert seit: 09.04.2007
Beiträge: 252
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Privatgelände - öffentliches Gelände
Zitat:
da liegt ja mein Problem begraben. Wenn ich mein Geld dort hintrage darf ich ungehindert kommen. Wenn ich mich meiner Lust am Fotografieren hingebe, ist es plötzlich Privatgelände. Klingt jetzt ein bisschen hart. Aber auf den Punkt gebracht sehe ich es so, auch wenn alle Beteiligten ausgesprochen nett zu mir waren. Im Nachhinein gesehen stelle ich auch fest, dass ich nie auf den Gedanken gekommen wäre, dass ich mich in einem Einkaufszentrum auf Privatgelände befinde. Das war ganz klar ein falscher Ansatz von mir. Gruß rudi |
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