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Alt 18.11.2007, 00:08   #1
Tobi.
 
 
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
Zitat:
Zitat von Martin B. Beitrag anzeigen
auch beim Fotografieren in Bahnhöfen der DBAG wurde ich schon auf eine Fotogenehmigung angesprochen. Eine Genehmigung für den privaten Gebrauch wurde mir bei Nachfrage jedoch per Mail zugeschickt. Allerdings ist die Verwendung eines Statives oder Blitzlichtes verboten.
Das wundert mich sehr, denn auf verschiedenen Bahnhöfen habe ich schon gelesen, dass man zwar prinzipiell fotografieren dürfe, allerdings nur ohne den öffentlichen Bereich zu verlassen (Was eh klar sein sollte, überall sonst ists zu gefährlich!) und ohne die Bilder kommerziell zu nutzen.
Da stand halt nur dass 'Gewerbliche Foto-, Film und Fernsehaufnahmen' verboten seien.

Tobi
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Alt 18.11.2007, 00:25   #2
giersch
 
 
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: köln
Beiträge: 74
im zweifelsfall gilt immer : fotografieren auf privatgelände ist verboten, wenn nicht vorher genehmigung eingeholt wird !!!
__________________
gruß, giersch

fotocommunity
giersch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2007, 00:48   #3
webwolfs
 
 
Registriert seit: 21.05.2004
Beiträge: 1.573
Zitat:
Zitat von giersch Beitrag anzeigen
im zweifelsfall gilt immer : fotografieren auf privatgelände ist verboten, wenn nicht vorher genehmigung eingeholt wird !!!
Dummerweise wird nur immer mehr Gelände, Privatgelände. In öffentlichen Einkaufstraßen durfte man noch fotografieren, heutzutage werden die aber auch schon privatisiert.
__________________
mfp - mit freundlichen Pfoten

Webwolfs
webwolfs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2007, 00:54   #4
giersch
 
 
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: köln
Beiträge: 74
ihr habt ja recht damit, wenn ihr das beklagt, und gerade weil ich street liebe, weiß ich, wie dünn da das eis ist
__________________
gruß, giersch

fotocommunity
giersch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2007, 00:56   #5
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Zitat:
Zitat von giersch Beitrag anzeigen
im zweifelsfall gilt immer : fotografieren auf privatgelände ist verboten, wenn nicht vorher genehmigung eingeholt wird !!!
sag ich doch: typisch deutsch
(nicht Kollege giersch, sondern diese Haltung)

Im übrigen kann man dieses "immer" bezweifeln. Die Frage ist, was "Privatgelände" bezeichnet - gerade wenn es für eine öffentliche Nutzung freigegeben ist und wenn eine Benutzungsordnung nicht existiert oder nicht deutlich bekanntgegeben wird. Lege die Frage einmal unterschiedlichen Juristen vor und die werden Dir eine unterschiedliche Einschätzung geben.

Letztlich ist es keine Frage des Prinzips, sondern des zwischenmenschlichen Umgangs in der konkreten Situation. Und da muss sich der Sonderling Fotograf eben anpassen. Schließlich sind wir diejenigen, die die Normalität durcheinander bringen...
__________________
Gruß,
Michael
binbald ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 18.11.2007, 13:11   #6
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Zitat:
Zitat von binbald Beitrag anzeigen
sag ich doch: typisch deutsch
(nicht Kollege giersch, sondern diese Haltung)

Im übrigen kann man dieses "immer" bezweifeln. Die Frage ist, was "Privatgelände" bezeichnet - gerade wenn es für eine öffentliche Nutzung freigegeben ist und wenn eine Benutzungsordnung nicht existiert oder nicht deutlich bekanntgegeben wird. Lege die Frage einmal unterschiedlichen Juristen vor und die werden Dir eine unterschiedliche Einschätzung geben.
Was häufig stimmt (5 juristen 5 meinungen,) hier ist es nicht so.
Die Freigabe von "privatem Grund" zur öffentlichen Nutzung ist nicht genereller Art. Da kann nicht jeder machen was er selbstz für "normal" hält, zumal wenns andere betrifft.
Sie ist frei zur Nutzung als Einkaufstrasse oder was auch immer. Nicht mehr. ich kann da auch nicht rein und sagen, ich sei Mopeedfahre oder Fußballer und müsse nun in den Gängen... "Sondernutzung" ist davon nicht umfasst. Und Fotografieren kann stören und rechte beeinträchtigen.

Quintessenz: Kein Jurist wird Dir erklären, dass das Fertigen und Veröffentlichen von Fotos aus einer privaten Shopping Mall zulässig sei, wenn keine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt oder nur weil kein ausdrückliches Verbot vorliegt.
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com
simply black ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2007, 10:22   #7
zzratlos

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 09.04.2007
Beiträge: 252
Privatgelände - öffentliches Gelände

Zitat:
Zitat von giersch Beitrag anzeigen
im zweifelsfall gilt immer : fotografieren auf privatgelände ist verboten, wenn nicht vorher genehmigung eingeholt wird !!!
Servus giersch,

da liegt ja mein Problem begraben. Wenn ich mein Geld dort hintrage darf ich ungehindert kommen. Wenn ich mich meiner Lust am Fotografieren hingebe, ist es plötzlich Privatgelände.

Klingt jetzt ein bisschen hart. Aber auf den Punkt gebracht sehe ich es so, auch wenn alle Beteiligten ausgesprochen nett zu mir waren.

Im Nachhinein gesehen stelle ich auch fest, dass ich nie auf den Gedanken gekommen wäre, dass ich mich in einem Einkaufszentrum auf Privatgelände befinde. Das war ganz klar ein falscher Ansatz von mir.

Gruß rudi
zzratlos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2007, 00:58   #8
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Zitat:
Zitat von Wishmaster Beitrag anzeigen
... auf verschiedenen Bahnhöfen habe ich schon gelesen, dass man zwar prinzipiell fotografieren dürfe, allerdings nur ohne den öffentlichen Bereich zu verlassen (Was eh klar sein sollte, überall sonst ists zu gefährlich!) und ohne die Bilder kommerziell zu nutzen.
Da gibt es sogar eine juristisch wasserdichte Zusage der DBAG, ich glaube von 2001. Das nenne ich einmal vorbildlich!
__________________
Gruß,
Michael
binbald ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2007, 01:14   #9
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Zitat:
Zitat von binbald Beitrag anzeigen
Da gibt es sogar eine juristisch wasserdichte Zusage der DBAG, ich glaube von 2001. Das nenne ich einmal vorbildlich!
http://railpix.bueker.net/Fotogenehmigung.pdf
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2007, 02:04   #10
gpo
 
 
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
Moin,

wie harmlos das hier wieder zugeht....
im DSLR Forum prügeln sie sich schon wegen solchen Einschränkungen

aber...
ein paar deutliche Worte sollten nochmal gesagt werden

einige scheinen ja sehr jung zu sein, waren offensichtlich noch nicht ausreichend im Ausland...und reden hier von "deutscher Bürokratie"....

mach das gleiche mal in USA, im nettestem Fall bekommst du nur ein Ticket!
ich habe aber mal einen Fotografen im Infield eines Ovals in Daytona gesehen...
der kam nach mehrfacher Aufforderung nicht nach sich zu entfernen,
dann kam die Keule knallhart!

Bahnhöfe, Ämter, Hafenanlagen usw...
unterliegen auch noch einem besonderen Sicherheitsbedürfnis,
wohl schon vergessen, das nannte sich mal "kalter Krieg" und die hinter der Elbe freuten sich über jedes präziese Bild was ihnen "freiwillig" in die Hände fiel!

Häuser, EKZs usw...hatten schon immer Hausrecht und immer schon "Fotoregeln"
nicht erst seit "digital"...

wenn man dann noch die Handyseuche mit einbezieht, wo jeder fuzzi rumknipst und die Bilder ins Netz stellt...würde mir das auch nicht gefallen!

geradezu obercool empfinde ich die Diskussionen über Events aller Art,
wo Möchtegernfotografen mit dicken Tüten um freien Einlass buhlen,
um ihrer angeblichen "journalistischen Tätigkeit" nachzukommen.

###
mir wollte mal eine KPDML Fraktion mit offenem Stand in Einkaufspassage,
eine Hasselblad wegnehmen....
weil ich angeblich durch die Spiegelungen einer großen Schaufensterscheibe...
ihre Gesichter rausvergrößern könnte*GGG*
(Hatte Auftrag und Genehmigung für eine Apothekenfront)
...konnte die Jungs aber überzeugen, das eine Hasselblad inkl. Stativ +mein Gewicht
ganz schön wehtun könnte...wenn ich im Getümmel "zufällig auf einen drauffallen sollte"
Schwarze Sheriffs gabs damals noch nicht

aber erste Berichte von "einkassierten" Kameras sind schon vorgekommen,
also immer schön fragen...kostet ja nix

Mfg gpo
gpo ist offline   Mit Zitat antworten
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