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Alt 25.09.2020, 19:38   #17
Windbreaker
 
 
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: Vörstetten
Beiträge: 6.582
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Auch vor dem eigentlichen Produkt? Hat das schon jemand erfolgreich praktiziert? Dann wäre das eine Kulanz von Sony, die über die AGB hinausgeht.
Warum nicht vor dem Produkt? Wichtig ist doch, dass das Produkt bei Aktivierung nicht älter als 360 Tage ist. (Bzw. das Kaufdatum)

Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Ja. Aber der Händler, der dir den Pannenschutz verkauft hat, wird ja den Zahlungseingang an Sony melden müssen, damit der Code scharfgeschaltet wird und keiner eine geklaute Garantiekarte aktivieren kann. Damit ließe sich auch das Zeitfenster bestimmen und die Aktivierung verweigern, wenn das Kaufdatum des Produkts nach dem Kaufdatum der Garantie liegt. Oder halt spätestens dann, wenn die Garantiekarte älter als 360 Tage ist.
Der Code ist immer aktiv. Der Händler gibt den dir in der Regel in einer eingeschweißten Verpackung. Der macht normalerweise gar nichts. Man konnte den Pannebschutz ja auch im Blister im Mediamarkt kaufen. Der Code ist halt nur einmal aktiv.
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