Zitat:
Zitat von Windbreaker
Gekauft werden kann er (konnte er) jederzeit.
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Auch
vor dem eigentlichen Produkt? Hat das schon jemand erfolgreich praktiziert? Dann wäre das eine Kulanz von Sony, die über die AGB hinausgeht.
Zitat:
Das war ja nur eine Karte mit einem Aktivierungscode. Die Prüfung, ob er für das Produkt aktiviert werden kann, findet erst beim Aktivierungsvorgang statt. Nicht beim Kauf.
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Ja. Aber der Händler, der dir den Pannenschutz verkauft hat, wird ja den Zahlungseingang an Sony melden müssen, damit der Code scharfgeschaltet wird und keiner eine geklaute Garantiekarte aktivieren kann. Damit ließe sich auch das Zeitfenster bestimmen und die Aktivierung verweigern, wenn das Kaufdatum des Produkts nach dem Kaufdatum der Garantie liegt. Oder halt spätestens dann, wenn die Garantiekarte älter als 360 Tage ist.