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Alt 20.11.2019, 17:57   #31
Kurt Weinmeister
 
 
Registriert seit: 06.03.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 4.621
Zitat:
Zitat von amateur Beitrag anzeigen
Nuja, diese Sache wurde eben bis zum Bundesverfassungsgericht durchgezogen.
Ja, aber es wurde nichts entschieden.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Es bleibt weiterhin dabei, dass die Zivilgerichte jeden einzelnen Fall bewerten.
Das finde ich ehrlich gesagt auch besser, als ein (gleichwertiges) Recht über das andere zu stellen.
__________________
Das Leben ist eine Illusion, hervorgerufen durch Alkoholmangel (Bukowski).
Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule
Kurt Weinmeister ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 20.11.2019, 20:27   #32
kayf
 
 
Registriert seit: 21.06.2015
Ort: Schwerin
Beiträge: 1.278
Zitat:
Zitat von Windbreaker Beitrag anzeigen
1. Du darfst das Bild aufnehmen.

2. wenn du es speicherst (in welcher Form auch immer), verstößt Du meiner Meinung nach gegen die Datenschutzgrundverordnung.

3. Wenn Du es weitergibst (egal wohin), veröffentlichst du es.


1. bedingt 2.

In der DSGVO ist grundsätzlich von einer Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten die Rede. Wenn ein Bild von einer Person erstellt wird, handelt es sich bereits um eine Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten. Genau dies ist eigentlich bereits untersagt.
kayf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2019, 20:29   #33
kayf
 
 
Registriert seit: 21.06.2015
Ort: Schwerin
Beiträge: 1.278
Zitat:
Zitat von Erika P. Beitrag anzeigen
Danke für den link! Da ich das Bild nicht "kommerziell" nutze kann ich wohl beruhigt sein.



Jetzt aber einen Schritt weiter gedacht:



Ich bin keine gewerblich arbeitende Fotografin, wohl aber professionell arbeitende Künstlerin und Verlegerin. Ein Foto eines Bauarbeiters an einer Straße, nicht gestellt sondern spontan aufgenommen, ist Street-Art, oder? Dürfte ich das sogar veröffentlichen?


Stell du dir die Frage doch mal selbst.
Du siehst irgendwo ein Bild, auf dem du zu sehen bist, ohne dein Einverständnis. Was hältst du davon?
kayf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2019, 20:42   #34
tbiegel
 
 
Registriert seit: 20.11.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 251
Ich bin etwas erschocken, dass hierüber diskutiert wird.

§22 KUG:

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." Dies hat nichts mit kommerzieller Nutzung zu tun. Bei unberechtigter kommerzieller Nutzung kommt dann noch ein Schaensersatz hinzu.

Eine Verbreitung hat Deiner Darstellung entsprechend statt gefunden. De These, nicht öffentlich, deswegen kein Klagepotential, ist hanebüchen.

Für Streetfotografie gibt es ein Urteil, das dieses Genre eine Kunstform zuerkennt und deswegen die Einschränkung nicht greife (muss ich raussuchen). War, m. E. das Ostkreuz-Urteil.

$23 KUG definiert nioch Ausnahmen, die aber in Deinem Fall nicht greifen.
tbiegel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2019, 20:43   #35
Erika P.

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.07.2016
Ort: Flensburger Förde und Lanzarote
Beiträge: 144
Zitat:
Zitat von kayf Beitrag anzeigen
1. bedingt 2.

In der DSGVO ist grundsätzlich von einer Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten die Rede. Wenn ein Bild von einer Person erstellt wird, handelt es sich bereits um eine Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten. Genau dies ist eigentlich bereits untersagt.
Die DSGVO gilt aber nicht für Privatpersonen (verbessert mich, wenn ich das falsch sehe).
__________________
Liebe Grüße

Erika

https://www.flickr.com/photos/erikapost/
Erika P. ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 20.11.2019, 20:45   #36
Erika P.

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.07.2016
Ort: Flensburger Förde und Lanzarote
Beiträge: 144
Zitat:
Zitat von tbiegel Beitrag anzeigen
Ich bin etwas erschocken, dass hierüber diskutiert wird.

§22 KUG:

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." Dies hat nichts mit kommerzieller Nutzung zu tun. Bei unberechtigter kommerzieller Nutzung kommt dann noch ein Schaensersatz hinzu.

Eine Verbreitung hat Deiner Darstellung entsprechend statt gefunden. De These, nicht öffentlich, deswegen kein Klagepotential, ist hanebüchen.

Für Streetfotografie gibt es ein Urteil, das dieses Genre eine Kunstform zuerkennt und deswegen die Einschränkung nicht greife (muss ich raussuchen). War, m. E. das Ostkreuz-Urteil.

$23 KUG definiert nioch Ausnahmen, die aber in Deinem Fall nicht greifen.
...hatte ich ja schon eingesehen.
__________________
Liebe Grüße

Erika

https://www.flickr.com/photos/erikapost/
Erika P. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2019, 20:47   #37
tbiegel
 
 
Registriert seit: 20.11.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 251
Zitat:
Zitat von Erika P. Beitrag anzeigen
Die DSGVO gilt aber nicht für Privatpersonen (verbessert mich, wenn ich das falsch sehe).
Das siehst Du falsch. Auch Du darfst keine personenbezogenen Daten speichern.

Agesehen davon, ist die DSGVO nur ein Bestandteil der Problematik. Das Recht am eigebnen Bild lt. KUG zählt hier erst einmal.

Denn die DSGVO regelt die Speicherung und Weitergabe. Im Vorfeld entsteht das Bildnis. Dies regelt das KUG.

Hier §2 der DSGVO (Auszug, Absatz 2:

Ausnahmen gelten für den privaten Bereich, wenn:

"Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
  1. im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
  2. durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
  3. durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.
Satz 3 ist ausschlaggebend.

Geändert von tbiegel (20.11.2019 um 20:51 Uhr)
tbiegel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2019, 21:49   #38
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
Zitat:
Zitat von Kurt Weinmeister Beitrag anzeigen
Ja, aber es wurde nichts entschieden.
Sag ich ja. Es gibt keine allgemeine Regel, sondern nur Einzelfallentscheidungen.

Stephan
__________________
Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage!
amateur ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2019, 15:43   #39
Irmi
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.240
Es fällt auch nicht unter die Panoramafreiheit, da ein Zoomobjektiv ein unzulässiges Hilfsmittel ist. Du darfst vom öffentlichen Raum aus mit einer Normabrennweite auf ein Grundstück fotografieren und zwar so, wie es für dein normales Auge sichtbar ist. Zoomen ist da schon tabu.
Von daher schon nicht zuläassig.
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei
Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation
Irmi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2019, 15:51   #40
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von Irmi Beitrag anzeigen
Es fällt auch nicht unter die Panoramafreiheit, da ein Zoomobjektiv ein unzulässiges Hilfsmittel ist. Du darfst vom öffentlichen Raum aus mit einer Normabrennweite auf ein Grundstück fotografieren und zwar so, wie es für dein normales Auge sichtbar ist. Zoomen ist da schon tabu.
Von daher schon nicht zuläassig.
Nö - da steht nirgends was von Zoom oder Brennweite! Da zählt einfach die Wahrnehmbarkeit!
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"

Geändert von guenter_w (21.11.2019 um 15:54 Uhr)
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