Zitat:
Zitat von Windbreaker
1. Du darfst das Bild aufnehmen.
2. wenn du es speicherst (in welcher Form auch immer), verstößt Du meiner Meinung nach gegen die Datenschutzgrundverordnung.
3. Wenn Du es weitergibst (egal wohin), veröffentlichst du es.
|
1. bedingt 2.
In der DSGVO ist grundsätzlich von einer Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten die Rede. Wenn ein Bild von einer Person erstellt wird, handelt es sich bereits um eine Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten. Genau dies ist eigentlich bereits untersagt.