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Alt 19.11.2019, 12:57   #20
Fotorrhoe
 
 
Registriert seit: 27.03.2006
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 760
Zitat:
Zitat von Erika P. Beitrag anzeigen
Aus der Küche heraus nehme ich den Bauarbeiter am Nachbarhaus aufs Korn und es entsteht ein sehr schönes Foto. Begeistert zeige ich es meinen Kindern und Freunden in einer WhatsApp-Gruppe...

Anstatt Bewunderung kommt jetzt die Diskussion auf, ob ich damit gegen Rechte verstoße (ja ich weiß, reiner Neid! ;-)).

Verstoße ich, wenn ich den Mann nicht gefragt habe, gegen sein Persönlichkeitsrecht? Obwohl es eine rein private Gruppe ist? Oder erst, wenn es einer aus der Gruppe z. B. in Facebook veröffentlichen würde? Womit er dann aber seinerseits gegen mein Urheberrecht als Fotografin verstoßen würde.
Bitte vorsichtig sein mit Bildern bei WhatsApp. Die gehören zu Facebook und nehmen sich heraus, die Bilder für ihre Zwecke zu verwenden und zu veröffentlichen.
Ein Bild einer Person, die gut erkennbar und nicht nur Beiwerk ist, muss von dieser Person vor jeder Form von Veröffentlichung genehmigt werden. Sonst verstößt man bei einer Veröffentlichung (und das wäre bereits bei Whatsapp oder Facebook der Fall) gegen die Persönlichkeitsrechte der Person. Gilt bereits lange vor der neuen DSGVO.
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