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WhatsApp und Bildrechte
Moin zusammen,
ich teste mein neues 100-400er mit dem noch neueren Konverter: Aus der Küche heraus nehme ich den Bauarbeiter am Nachbarhaus aufs Korn und es entsteht ein sehr schönes Foto. Begeistert zeige ich es meinen Kindern und Freunden in einer WhatsApp-Gruppe... Anstatt Bewunderung kommt jetzt die Diskussion auf, ob ich damit gegen Rechte verstoße (ja ich weiß, reiner Neid! ;-)). Verstoße ich, wenn ich den Mann nicht gefragt habe, gegen sein Persönlichkeitsrecht? Obwohl es eine rein private Gruppe ist? Oder erst, wenn es einer aus der Gruppe z. B. in Facebook veröffentlichen würde? Womit er dann aber seinerseits gegen mein Urheberrecht als Fotografin verstoßen würde. Was wäre darüber hinaus, wenn ich das Bild so toll finden würde, dass ich es als Profilbild in WhatsApp einstelle, womit es indirekt öffentlich würde? Wisst Ihr da was drüber? Erstes Nachlesen ergab, dass die Rechtslage da etwas zweifelhaft ist...Was meint Ihr? |
1. Du darfst das Bild aufnehmen.
2. wenn du es speicherst (in welcher Form auch immer), verstößt Du meiner Meinung nach gegen die Datenschutzgrundverordnung. 3. Wenn Du es weitergibst (egal wohin), veröffentlichst du es. |
https://www.sonyuserforum.de/forum/s...d.php?t=185483
Interpretieren kann und muss es jeder selbst. Ich würde mir keinen Kopf darum machen: 1. private Gruppe/ Nutzung 2. nicht kommerziell genutzt und somit auch kein Klagepotential, maximal auf Unterlassung Ob man Fremde in Bildern teilen möchte muss man immer selber entscheiden. Als Argument für die WA-Gruppe:"Das wäre der Tod der Street-Fotografie." |
[QUOTE=Windbreaker;2101184]1. Du darfst das Bild aufnehmen.
2. wenn du es speicherst (in welcher Form auch immer), verstößt Du meiner Meinung nach gegen die Datenschutzgrundverordnung. ... die gilt aber, wenn ich es richtig verstanden habe, für mich als Privatperson nicht. |
Zitat:
Jetzt aber einen Schritt weiter gedacht: Ich bin keine gewerblich arbeitende Fotografin, wohl aber professionell arbeitende Künstlerin und Verlegerin. Ein Foto eines Bauarbeiters an einer Straße, nicht gestellt sondern spontan aufgenommen, ist Street-Art, oder? Dürfte ich das sogar veröffentlichen? |
Zitat:
Ein Bild einer Person, die gut erkennbar und nicht nur Beiwerk ist, muss von dieser Person vor jeder Form von Veröffentlichung genehmigt werden. Sonst verstößt man bei einer Veröffentlichung (und das wäre bereits bei Whatsapp oder Facebook der Fall) gegen die Persönlichkeitsrechte der Person. Gilt bereits lange vor der neuen DSGVO. |
Satire darf ja bei uns (fast) alles, deswegen immer noch nen dummen Spruch dazu. :lol:
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Aber - vergesst das mal wieder mit der Street-Art-Idee. Der Mann befindet sich auf einem privaten Grundstück, ich habe ihn herangezoomt und freigestellt, da dürfte selbst meine künstlerische Freiheit nichts nutzen. |
Zitat:
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