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#11 |
Themenersteller
Registriert seit: 04.07.2004
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Beiträge: 1.857
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Die Ausnahmeregelung sieht vor, dass Plattformen, die
weniger als 10 Mio Umsatz im Jahr machen und weniger als 5 Mio monatliche Nutzer haben und jünger als 3 Jahre sind, dass diese Plattformen von der Verpflichtung entbunden sind, content vor dem Upload zu prüfen. Die Ausnahme gilt nur, wenn alle 3 Bedingungen erfüllt sind, d.h. alle Plattformen die älter als 3 Jahre sind, müssen vor upload content prüfen (content = Bild, Musik und Text), egal wie klein sie sind. Geändert von KSO (28.03.2019 um 14:43 Uhr) |
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