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#35 | |
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
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Zitat:
![]() Wir kennen leider die eBay-Anzeige des Verkäufers nicht - der Artikel erscheint mir "so wie er ist" beschrieben. Die Kamera ist in ihrer technischen Funktion nicht eingeschränkt oder fehlerhaft, worauf in der Beschreibung explizit hinzuweisen wäre. Ich empfehle, dich an den eBay Käuferschutz zu wenden und das Problem aus deiner Sicht zu beschreiben. Wäre es ein Händler, könntest du ihn wegen des Sachmangels der fehlenden deutschen Bedienungsanleitung und Menüs rügen...aber das gilt eben nicht für Privatverkäufe. Und ob der "Artikel nicht der Erwartung entsprach", ist bei Privatkauf auch relativ belanglos. Falls sich eBay querstellt, würde ich es als Lehrgeld verbuchen, das Risiko der eingeschränkten Garantie für die 2 Jahre in Kauf nehmen und mich auf's fotografieren konzentrieren - das kann die Kamera hoffentlich ohne technische Einschränkung. Viele Grüße, meshua
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