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#1 | |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Zitat:
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#2 | |
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
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Zitat:
![]() Wir kennen leider die eBay-Anzeige des Verkäufers nicht - der Artikel erscheint mir "so wie er ist" beschrieben. Die Kamera ist in ihrer technischen Funktion nicht eingeschränkt oder fehlerhaft, worauf in der Beschreibung explizit hinzuweisen wäre. Ich empfehle, dich an den eBay Käuferschutz zu wenden und das Problem aus deiner Sicht zu beschreiben. Wäre es ein Händler, könntest du ihn wegen des Sachmangels der fehlenden deutschen Bedienungsanleitung und Menüs rügen...aber das gilt eben nicht für Privatverkäufe. Und ob der "Artikel nicht der Erwartung entsprach", ist bei Privatkauf auch relativ belanglos. Falls sich eBay querstellt, würde ich es als Lehrgeld verbuchen, das Risiko der eingeschränkten Garantie für die 2 Jahre in Kauf nehmen und mich auf's fotografieren konzentrieren - das kann die Kamera hoffentlich ohne technische Einschränkung. Viele Grüße, meshua
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Aktuelle Serie: Eun Kyung - A Late Summer Afternoon || San Francisco | Frankfurt | Hongkong: Google+ * IG * FB |
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#3 |
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.117
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Vielleicht noch ein Hinweis:
Netzstecker Typ A gibt es in USA, Canada, Teilen von China und einigen anderen asiatischen Ländern ( https://de.wikipedia.org/wiki/NEMA-Stecker#NEMA-1 ) Wäre der Deal über GB gelaufen sollte eigentlich ein Typ G Stecker dabei sein. Dementsprechend ist ein Steuerbetrug nicht unwahrscheinlich! Aber angeblich war ja anhand der Angebotsbeschreibung ein Kaufbeleg dabei. Was sagt der? Wäre für mich ein Fall für den Anwalt, auch wenn ich diesem Berufsstand normalerweise aus dem Weg gehe.
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Grüße Michael Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks..... |
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#4 |
abgemeldet
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
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Auch solltest Du einen Anwalt befragen, inwieweit Du Dich strafbar machst, wenn Du eine Kamera, die ganz offensichtlich nicht versteuert eingeführt wurde, hier besitzt. Nicht, dass DU dann den Zoll an der Backe hast...
Liebe Grüße, Andreas
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Einige Bilders: Homepages sind wg. der DSGVO abgeschaltet! Status: Tschüss ![]() ![]() |
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#5 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 08.06.2017
Beiträge: 10
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Zitat:
eBay FAQ sagt: Zitat:
Reicht die Beschreibung des VK überhaupt aus, um es als ein Grauimportprodukt zu kennzeichnen? |
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#6 | |
Registriert seit: 09.05.2017
Ort: Wolfenbüttel
Beiträge: 345
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![]() Zitat:
Was sagt ebay? |
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#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 08.06.2017
Beiträge: 10
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