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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony E-Mount Kameras » Grauimport: Vermeindlich eindeutige Artikelbeschreibung?
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Alt 08.06.2017, 11:57   #1
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
Betrug und arglistige Täuschung würde ich mal nicht benennen (weil beides hohe Hürden hat und juristisch anders ausgelegt wird wie hier viele meinen). kann sein dass der Verkäufer tatsächlich den Käufer täuschen wollte und den Grauimport in dem hinweis auf den Stecker absichtlich versteckte, aber das zu bewiesen ist schwierig.

Was ich aber bejahen würde ist, dass die Artikelbeschreibung unvollständig war und daher der Artikel nicht der Erwartung entsprach.
Um das Ganze juristisch einordnen zu können, bedarf es eines Anwaltes. Einerseits mag der Hinweis auf den Stecker auf einen Grauimport hindeuten, andererseits sind Worte wie "Fachhandel" und "Artikelstandort Deutschland" m.E. höherwertig zu sehen. Die Weigerung der Rückabwicklung lässt auf Vorsatz schließen. Daher mein Tipp, sofort anwaltliche Unterstützung ohne jede Verzögerung in Anspruch nehmen! Der mag dann die weitere Vorgehensweise empfehlen!
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 08.06.2017, 20:38   #2
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Einerseits mag der Hinweis auf den Stecker auf einen Grauimport hindeuten, andererseits sind Worte wie "Fachhandel" und "Artikelstandort Deutschland" m.E. höherwertig zu sehen.
Artikelstandort sagt lediglich, von wo aus der Artikel versendet wird und nichts über die Herkunft bzw. das Verkaufsgebiet des gebrauchten Artikels. Fachhandel, Händler, Geschäft...heißt, daß es nicht unter der Ladentheke, einem fliegenden Verkäufer, im Hinterhof oder aus privater Hand vom Verkäufer zuvor erworben wurde. Denn Broadway oder Fortress sind auch Fachhändler...in Hong Kong. Am eindeutigsten ist der Hinweis auf den Stecker - das läuft meistens auf UK hinaus...meistens.

Wir kennen leider die eBay-Anzeige des Verkäufers nicht - der Artikel erscheint mir "so wie er ist" beschrieben. Die Kamera ist in ihrer technischen Funktion nicht eingeschränkt oder fehlerhaft, worauf in der Beschreibung explizit hinzuweisen wäre.

Ich empfehle, dich an den eBay Käuferschutz zu wenden und das Problem aus deiner Sicht zu beschreiben. Wäre es ein Händler, könntest du ihn wegen des Sachmangels der fehlenden deutschen Bedienungsanleitung und Menüs rügen...aber das gilt eben nicht für Privatverkäufe. Und ob der "Artikel nicht der Erwartung entsprach", ist bei Privatkauf auch relativ belanglos.

Falls sich eBay querstellt, würde ich es als Lehrgeld verbuchen, das Risiko der eingeschränkten Garantie für die 2 Jahre in Kauf nehmen und mich auf's fotografieren konzentrieren - das kann die Kamera hoffentlich ohne technische Einschränkung.

Viele Grüße, meshua
__________________
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meshua ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 20:55   #3
Porty
 
 
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.117
Vielleicht noch ein Hinweis:
Netzstecker Typ A gibt es in USA, Canada, Teilen von China und einigen anderen asiatischen Ländern ( https://de.wikipedia.org/wiki/NEMA-Stecker#NEMA-1 )
Wäre der Deal über GB gelaufen sollte eigentlich ein Typ G Stecker dabei sein.
Dementsprechend ist ein Steuerbetrug nicht unwahrscheinlich!
Aber angeblich war ja anhand der Angebotsbeschreibung ein Kaufbeleg dabei. Was sagt der?

Wäre für mich ein Fall für den Anwalt, auch wenn ich diesem Berufsstand normalerweise aus dem Weg gehe.
__________________
Grüße
Michael


Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks.....
Porty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 21:18   #4
Schmiddi
abgemeldet
 
 
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
Auch solltest Du einen Anwalt befragen, inwieweit Du Dich strafbar machst, wenn Du eine Kamera, die ganz offensichtlich nicht versteuert eingeführt wurde, hier besitzt. Nicht, dass DU dann den Zoll an der Backe hast...

Liebe Grüße, Andreas
__________________
Einige Bilders: Homepages sind wg. der DSGVO abgeschaltet!

Status: Tschüss , alles ist weg --- "reduziert" auf E-Size
Schmiddi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 21:17   #5
Karl IV

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.06.2017
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von meshua Beitrag anzeigen
[...]Wäre es ein Händler, könntest du ihn wegen des Sachmangels der fehlenden deutschen Bedienungsanleitung und Menüs rügen...aber das gilt eben nicht für Privatverkäufe. Und ob der "Artikel nicht der Erwartung entsprach", ist bei Privatkauf auch relativ belanglos.[...]
Auch Privatverkäufer sind gesetzlich dazu verpflichtet. Deshalb habe ich den VK bereits gerügt.

eBay FAQ sagt:
Zitat:
Ist der Grauimport selbst ein Sachmangel?

Wenn Grauimporte nicht ohne Probleme in Deutschland benutzt werden können, weil beispielsweise nur ein ausländischer Stromstecker beigefügt ist, liegt ein Sachmangel vor, der Gewährleistungsrechte auslöst. Gleiches kann auch dann gelten, wenn die Bedienungsanleitung nicht deutschsprachig ist oder die Ausstattung des Geräts im Vergleich zu in Deutschland vertriebenen Produkten wesentlich schlechter ist. Davor kann sich der Händler und Verkäufer schützen, indem er bauliche Besonderheiten in seiner Werbung deutlich hervorhebt.
Meine Anfangfrage zielte deshalb auf den letzten im zitierten Absatz ab.
Reicht die Beschreibung des VK überhaupt aus, um es als ein Grauimportprodukt zu kennzeichnen?
Karl IV ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 08.06.2017, 21:37   #6
pirrax
 
 
Registriert seit: 09.05.2017
Ort: Wolfenbüttel
Beiträge: 345
a 7 II

Zitat:
Zitat von Karl IV Beitrag anzeigen
Meine Anfangfrage zielte deshalb auf den letzten im zitierten Absatz ab.
Reicht die Beschreibung des VK überhaupt aus, um es als ein Grauimportprodukt zu kennzeichnen?
Die Frage ist leicht zu beantworten, geht aus der Beschreibung eindeutig hervor, dass Du einen Greyimport erwirbst? Der kleine Hinweis mit dem Stecker kann ja nicht als ein Argument dafür gelten, dass die Beschreibung eindeutig war.

Was sagt ebay?
__________________
Möge das Licht mit Dir sein
500px
pirrax ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 21:47   #7
Karl IV

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.06.2017
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von pirrax Beitrag anzeigen
[...]Was sagt ebay?
Kann ich abschließend noch nicht sagen, das geht erst in ein paar Tagen.
Karl IV ist offline   Mit Zitat antworten
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