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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony E-Mount Kameras » Grauimport: Vermeindlich eindeutige Artikelbeschreibung?
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Alt 08.06.2017, 10:28   #1
Karl IV

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.06.2017
Beiträge: 10
Danke für den Willkommensgruß.

Den VK brauche ich nicht mehr zu fragen, da die Kamera schon in meinem Besitz übergegangen ist, mit der Überraschung des Grauimports.

Klar hätte ich vorher Fragen können, jedoch war ich anhand der Beschreibung der festen Überzeugung, es handelt sich um eine EU Kamera. Von Steckertypen habe ich bis vor kurzem k.A. gehabt. Mglw. mein Fehler!?

Des Weiteren die Frage: Wenn offensichtlich Grauimport, muss dann das fehlende Menu in Deutsch angegeben werden?

Geändert von Karl IV (08.06.2017 um 10:32 Uhr)
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Alt 08.06.2017, 10:33   #2
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von Karl IV Beitrag anzeigen
Danke für den Willkommensgruß.

Den VK brauche ich nicht mehr zu fragen, da die Kamera schon in meinem Besitz übergegangen ist, mit der Überraschung des Grauimports.

Klar hätte ich vorher Fragen können, jedoch war ich anhand der festen Überzeugung, es handelt sich um eine EU Kamera. Von Steckertypen habe ich bis vor kurzem k.A. gehabt.

Des Weiteren die Frage: Wenn offensichtlich Grauimport, muss dann das fehlende Menu in Deutsch angegeben werden?
Der Verkäufer hat dich getäuscht! Unter "im Fachhandel gekauft" versteht man allgemein in Deutschland, dass der Artikel in Deutschland beim Fachhandel gekauft wurde! Grauimporte bringen beim Wiederverkauf empfindlich weniger als über offizielle Vertriebswege gekaufte! Zudem hat man bei der eventuellen Garantieabwicklung heftige Probleme! Empfehlung Widerruf des Kaufs!
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"

Geändert von guenter_w (08.06.2017 um 10:40 Uhr)
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 10:35   #3
nobody23
 
 
Registriert seit: 19.07.2011
Ort: CH
Beiträge: 1.490
Zitat:
Zitat von Karl IV Beitrag anzeigen
Des Weiteren die Frage: Wenn offensichtlich Grauimport, muss dann das fehlende Menu in Deutsch angegeben werden?
Bei Sony Kameras ist es usus, dass die Auswahl der Sprachen vom "Zielmarkt" abhängt, also von Sony vorselektiert werden.
nobody23 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 10:39   #4
MaTiHH
 
 
Registriert seit: 20.12.2015
Ort: Pfinztal
Beiträge: 4.141
Du wurdest betrogen. Ich würde an deiner Stelle rückabwickeln und Anzeige erstatten.
MaTiHH ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 10:54   #5
Karl IV

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.06.2017
Beiträge: 10
Ok, soweit bin ich bei Euch und es unterstützt auch meine Einschätzung zum Sachverhalt. Den VK hatte ich bereits meinen Rücktritt aufgrund des Sachmangels erklärt. Betrug bzw. eher arglistige Täuchung habe ich erstmal außen vor gelassen.
Mein Rücktritt vom Kaufvertrag lehnte er ab. Nächster Schritt wäre für mich Käuferschutz von eBay bzw. dann Anwalt.
Karl IV ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 08.06.2017, 11:30   #6
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Hallo,

Betrug und arglistige Täuschung würde ich mal nicht benennen (weil beides hohe Hürden hat und juristisch anders ausgelegt wird wie hier viele meinen). kann sein dass der Verkäufer tatsächlich den Käufer täuschen wollte und den Grauimport in dem hinweis auf den Stecker absichtlich versteckte, aber das zu bewiesen ist schwierig.

Was ich aber bejahen würde ist, dass die Artikelbeschreibung unvollständig war und daher der Artikel nicht der Erwartung entsprach.

Daher finde ich dein Vorgehen richtig und angemessen.

Gruß
Hans
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 11:38   #7
erich_k
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 6.297
Bei welchem "Fachhändler" wurde denn die Kamera gekauft?
__________________
Meine HP
erich_k ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 11:55   #8
Karl IV

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.06.2017
Beiträge: 10
Tja, der Beleg ist komplett auf Chinesisch und das war nicht mein Hauptfach.

Der VK schreibt dazu auf meine Nachfrage: English address: 40 Wukesong Lu, Haidian district
Das ist eine Mall und dort soll es ein Camera Market geben.
Karl IV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 11:57   #9
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
Betrug und arglistige Täuschung würde ich mal nicht benennen (weil beides hohe Hürden hat und juristisch anders ausgelegt wird wie hier viele meinen). kann sein dass der Verkäufer tatsächlich den Käufer täuschen wollte und den Grauimport in dem hinweis auf den Stecker absichtlich versteckte, aber das zu bewiesen ist schwierig.

Was ich aber bejahen würde ist, dass die Artikelbeschreibung unvollständig war und daher der Artikel nicht der Erwartung entsprach.
Um das Ganze juristisch einordnen zu können, bedarf es eines Anwaltes. Einerseits mag der Hinweis auf den Stecker auf einen Grauimport hindeuten, andererseits sind Worte wie "Fachhandel" und "Artikelstandort Deutschland" m.E. höherwertig zu sehen. Die Weigerung der Rückabwicklung lässt auf Vorsatz schließen. Daher mein Tipp, sofort anwaltliche Unterstützung ohne jede Verzögerung in Anspruch nehmen! Der mag dann die weitere Vorgehensweise empfehlen!
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 20:38   #10
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Einerseits mag der Hinweis auf den Stecker auf einen Grauimport hindeuten, andererseits sind Worte wie "Fachhandel" und "Artikelstandort Deutschland" m.E. höherwertig zu sehen.
Artikelstandort sagt lediglich, von wo aus der Artikel versendet wird und nichts über die Herkunft bzw. das Verkaufsgebiet des gebrauchten Artikels. Fachhandel, Händler, Geschäft...heißt, daß es nicht unter der Ladentheke, einem fliegenden Verkäufer, im Hinterhof oder aus privater Hand vom Verkäufer zuvor erworben wurde. Denn Broadway oder Fortress sind auch Fachhändler...in Hong Kong. Am eindeutigsten ist der Hinweis auf den Stecker - das läuft meistens auf UK hinaus...meistens.

Wir kennen leider die eBay-Anzeige des Verkäufers nicht - der Artikel erscheint mir "so wie er ist" beschrieben. Die Kamera ist in ihrer technischen Funktion nicht eingeschränkt oder fehlerhaft, worauf in der Beschreibung explizit hinzuweisen wäre.

Ich empfehle, dich an den eBay Käuferschutz zu wenden und das Problem aus deiner Sicht zu beschreiben. Wäre es ein Händler, könntest du ihn wegen des Sachmangels der fehlenden deutschen Bedienungsanleitung und Menüs rügen...aber das gilt eben nicht für Privatverkäufe. Und ob der "Artikel nicht der Erwartung entsprach", ist bei Privatkauf auch relativ belanglos.

Falls sich eBay querstellt, würde ich es als Lehrgeld verbuchen, das Risiko der eingeschränkten Garantie für die 2 Jahre in Kauf nehmen und mich auf's fotografieren konzentrieren - das kann die Kamera hoffentlich ohne technische Einschränkung.

Viele Grüße, meshua
__________________
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