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#11 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.129
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In den AGB von Geissler steht aber auch, wenn man nach einem Kostenvoranschlag die Reparatur nicht ausführen läßt, daß sie dann nicht verpflichtet sind, das Gerät wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Krass ausgedrückt könnten sie dir auch eine Plastiktüte mit Einzelteilen zurückschicken.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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