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Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
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Zitat:
Zitat:
Wenn er eine Fehlentscheidung getroffen hat oder ihm eine Lüge in Bezug auf sein Amt nachgewiesen werden kann, dann stellt sich berechtigt die Frage, ob er würdig ausscheiden darf. Er ist aber aufgrund einer persönlichen Verfehlung, die eher die Privatperson KTzG betrifft, als den Bundesverteidigungsminister zurückgetreten.*1 In der Ausübung seines Amtes hat er keinen so entscheidenden Fehler gemacht (oder konnte ihm nachgewisen werden), dass eine unehrenhafte Entlassung gerechtfertigt wäre. Scharping ist auch über private Affären gestolpert und hat seinen großen Zapfenstreich bekommen. Ist beim Verteidigungsminister halt so. Werden andere Minister gefällt, gibt es das eben nicht. *1 wäre er Justizminister, würde ich das anders sehen. Oder hätte er sich einen Offiziersrang ermogelt. bydey [edit] *2 Schließlich wurde er für dieses Amt bestellt und hat sich nicht beworben; er wollte schließlich weiter Wirtschaftsminister bleiben Geändert von dey (11.03.2011 um 13:32 Uhr) |
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