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Alt 11.03.2011, 15:51   #11
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von dey Beitrag anzeigen
a) vor diesem Amt keine moralischen Verfehlungen begangen zu haben
Wir sprechen hier ja auch nicht von einer moralischen Verfehlung, sondern von einer Straftat.

Zitat:
Zitat von dey Beitrag anzeigen
Ich sehe nicht, dass ihm der erschwindelte Doktor-Titel unmittelbar in sein Amt gebracht hat oder für die Ausführung des Amtes verpflichtent gewesen ist.
Es ist für das Amt auch nicht zwingend erforderlich, viel Geld zu haben. Dennoch hätte es wohl Konsequenzen für den Job, wenn sich Jemand viel Geld durch einen Bankraub verschafft.
Klingt vielleicht etwas polemisch, soll aber nur verdeutlichen, dass Beruf und Privatleben eben nicht immer zu trennen sind.
Zitat:
Zitat von dey Beitrag anzeigen
Dennoch stehe ich zu der Meinung, dass der traditionelle! Zapfenstreich berechtigt war.
Das steht hier ja auch nicht zur Debatte.
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)

Geändert von BadMan (11.03.2011 um 16:12 Uhr)
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