Zitat:
Zitat von RainerV
Gewährleistung muß der Händler erbringen, wenn sich innerhalb der ersten 24 Monate herausstellt, daß die Ware zum Zeitpunkt des Kaufes defekt war, oder der Ansatz zu einem zukünftigen Defekt schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war. Man beachte: Zum Kaufzeitpunkt! Der Händler kann, muß aber nicht, das Teil beim Hersteller reparieren lassen. Innerhalb der ersten 6 Monate wird davon ausgegangen, daß der Defekt (im Ansatz) schon zum Kaufzeitpunkt vorlag, danach muß der Kunde das beweisen, was in der Regel kaum möglich ist. Das ist eine gesetzliche Regelung, die kann ein Händler nicht umgehen. Der Hersteller hat damit gar nichts zu tun. Das ganze muß für den Käufer völlig kostenfrei sein.
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D.h. in Deutschland kommt der Händler für einen etwaigen Mangel des Herstellers auf?
Bedeutet für mich, verkauft ein Händler 10 Objektive und davon haben 5 einen Mangel muß der Händler die Reparatur/Justage berappen?
Da wird aber von seiner Marge nicht viel übrig bleiben.
LG
Gerhard