![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#21 |
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
|
|
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#22 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
|
Da magst Du auch wieder Recht haben.
Aber wir kennen ja weder das Foto, noch das Gartengrundstück. Vielleicht ist es ja so riesig, dass sich so ein Schwarm darin verliert. ![]() Aber eines muss man dem Bienenbesitzer ja lassen. Phantasie hat er und kreativ ist er auch. Auf die Idee muss man erst einmal kommen, jemanden wegen einer Biene zu verklagen. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt lachen.
__________________
Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
![]() |
![]() |
![]() |
#23 | |
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
|
Zitat:
Das mit den Tieren im Zoo geht rechtlich auch nur deswegen, weil die Tiere das Eigentum des Zoos sind. Blödes Beispiel: Wenn in dem Tiger-Außengelände eine Taube sitzt, dann darf ich den fotografierten Tiger evtl. nicht veröffentlichen (weil Eigentum des Zoos), ein Bild der Taube aber schon (weil kein Eigentum, trotz Grundstück/Hausrecht). Nicht dass wir uns falsch verstehen: Ich finde das ganze auch relativ absurd und sehe es auch so, dass eine Biene nicht wirklich wiedererkennbar ist und das ein absolut dreistes (und rechtlich unzulässiges) Verhalten ist. Allerdings bin ich halt nicht Bienen-Experte genug, um das verbindlich sagen zu können. Kann ja sein, dass jede Biene eine eigene individuelle Musterung hat ... ![]() |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#24 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Alfter bei Bonn
Beiträge: 1.369
|
Zitat:
Die Sache ist echt albern und man könnte laut lachen, wenn da nicht die Unsicherheit wäre. bis denn joergW |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#25 |
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
|
Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir! Im übrigen finde ich das gar nicht lachhaft, sondern echt mal n Anlass für ne Sensibilisierung... |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#26 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Alfter bei Bonn
Beiträge: 1.369
|
Zitat:
Die Frage, die sich stellt betriff doch das recht der Veröffentlichung. Googelt doch mal nach den Stichworten "Panoramafreiheit" und "Friesenhaus". Daraus läßt sich so einiges ableiten, auch wenn´s dort nicht um Autos und Bienen geht. Ich persönlich sehe hier nur einen Einschüchterungsversuch weil man selbst was falsch gemacht hat. bis denn joergW |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#27 |
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
|
jörg, ich stimme dir uneingeschränkt zu:
1. es geht um die Veröffentlichung 2. die biene kann/ist ein Eigentum (sein) nur mit der Ergänzung: 3. Darf ich nicht (immer) das Eigentum anderer Fotografieren und veröffentlichen (das als Sensibilisierung) 4. Ich sehe da ebenfalls nur einen dreisten Versuch von was auch immer! ![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
#28 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Alfter bei Bonn
Beiträge: 1.369
|
Zitat:
bis denn joergW P.S. ich weiß warum ich in diesem Dingen eher Vorsicht walten lasse. |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#29 |
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Freistaat Sachsen
Beiträge: 5.052
|
Starke Behauptungen sind immer besser als schwache Argumente ... ist wohl hier passiert! Was gibt denn Anlass, daß der Imker der DEIN Bild ohne DEINE Einwilligung verwendet annehmen darf, daß es seine Biene ist??? (Ich möchte gern den Strichcode auf der Biene sehen!)
Angenommen daß es hier tatsächlich (mir unverständlicherweise) irgendwelche Rechte des Imkers gibt, SO HAT ER DEFINITIV NICHT DAS RECHT DEIN BILD ZU VERWENDEN! Das Recht am Bild liegt hier bei Dir, unabhängig vom Veröffentlichungsrecht! Gruß André PS: Finde das ganze SEHR dreist! |
![]() |
![]() |
![]() |
#30 | |||
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
|
Zitat:
Zitat:
![]() Zitat:
![]() Man könnte das Ganze mit dem Auto jetzt lustig weiterspinnen: Das Design (oder zumindest herausragende Design-Elemente) sind sicher vom Hersteller geschützt worden. Verstoße ich dann mit einer Veröffentlichung eines Fotos meines Wagens gegen die Hersteller-Interessen? Wohl nicht, denn hier gilt die Panorama-Freiheit. Das alles hat aber nix mehr mit den Bienen zu tun. Die tragen ja kein "Nummernschild", so dass sie sich nicht zweifelsfrei einem "Eigentümer" oder "Besitzer" zurechnen lassen. Damit kann die fotografische Dokumentation des Auftretens einer Biene zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort und die Veröffentlichung derselben wohl kaum eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Imkers darstellen, oder? Interessanter finde ich allerdings die inzwischen aufgetaucht Frage, ob die Gegenseite behauptet, die Biene sei ihr Eigentum oder ob sie meint, das Foto von der Biene sei ihr Eigentum. In letzterem Fall wäre das anwaltliche Schreiben plausibler. Und der Fall denkbar einfach zu lösen: Der Bildautor müsste nur belegen, dass das Foto tatsächlich von ihm stammt (z. B. Originaldatei, über in den Exifs vermerktes Kameramodell etc.). Martin |
|||
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]()
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|