Geissler Service
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Alle Foren als gelesen markieren

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Rechte an eigene Fotos
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 30.07.2008, 16:50   #21
Tobi.
 
 
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
So, wie ich das als Laie interpretiere, kann er das sogar nicht nur aus Spaß behaupten, sondern hätte da sogar ein recht wirsames Mittel zur Hand.
Ein herrenloser Bienenschwarm ist aber mehr als ein einziges Tier. Und dann macht man keine Fotos mehr, da läuft man weg.

Tobi
Tobi. ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 30.07.2008, 16:55   #22
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Da magst Du auch wieder Recht haben.
Aber wir kennen ja weder das Foto, noch das Gartengrundstück. Vielleicht ist es ja so riesig, dass sich so ein Schwarm darin verliert.

Aber eines muss man dem Bienenbesitzer ja lassen. Phantasie hat er und kreativ ist er auch. Auf die Idee muss man erst einmal kommen, jemanden wegen einer Biene zu verklagen.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt lachen.
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 17:03   #23
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
Zitat:
Zitat von Anaxaboras Beitrag anzeigen
Ich bin kein Rechtskundiger. Dennoch glaube ich nicht, dass hier der Imker den Fünkchen eines Anspruchs hat. Die Biene ist nicht seine Schöpfung oder "Werk". Wenn überhaupt, hätte höchstens der Züchter einen Anspruch auf Unterlassung.

Dass Zoos die Veröffentlichung ihrer Tierfotos verbieten, begründet sich schlichtweg aus derem Hausrecht. Ein Zusammenhang mit dem Urheberrecht wäre mir da wirklich neu.
Nein, es geht hier auch nicht um "Werk" des Imkers, sondern um sein Eigentum. Dieses kann geschützt sein. Das ist zB einer der Gründe (neben Persönlichkeitsrecht und Datenschutz), warum auch Nummernschilder von Autos unkenntlich gemacht werden sollten. Nochmal, wie in den Links vorher: Eigentum ist eine Grauzone. zT sind hier Einschränkungen deutlich formuliert (Eiffelturm nachts, Kanzleramt, ICEs). Dennoch sollte man sich absichern (v.a. wenn man kommerziell Bilder anbietet).

Das mit den Tieren im Zoo geht rechtlich auch nur deswegen, weil die Tiere das Eigentum des Zoos sind. Blödes Beispiel: Wenn in dem Tiger-Außengelände eine Taube sitzt, dann darf ich den fotografierten Tiger evtl. nicht veröffentlichen (weil Eigentum des Zoos), ein Bild der Taube aber schon (weil kein Eigentum, trotz Grundstück/Hausrecht).

Nicht dass wir uns falsch verstehen: Ich finde das ganze auch relativ absurd und sehe es auch so, dass eine Biene nicht wirklich wiedererkennbar ist und das ein absolut dreistes (und rechtlich unzulässiges) Verhalten ist.
Allerdings bin ich halt nicht Bienen-Experte genug, um das verbindlich sagen zu können. Kann ja sein, dass jede Biene eine eigene individuelle Musterung hat ...
__________________
Gruß
christophe

Portfolio
jameek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 17:05   #24
joergW
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Alfter bei Bonn
Beiträge: 1.369
Zitat:
Zitat von Regine Beitrag anzeigen
Ich würde die Fotos auch nicht rausnehmen. Es ist ausgeschlossen dass der gute Mann seine Bienen anhand von Fotos identifizieren kann.
... selbst wenn. Sie sind doch sicherlich auf einer öffentlichen Blume gewesen, oder ?

Die Sache ist echt albern und man könnte laut lachen, wenn da nicht die Unsicherheit wäre.

bis denn

joergW
joergW ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 17:08   #25
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!
Im übrigen finde ich das gar nicht lachhaft, sondern echt mal n Anlass für ne Sensibilisierung...
__________________
Gruß
christophe

Portfolio
jameek ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 30.07.2008, 17:12   #26
joergW
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Alfter bei Bonn
Beiträge: 1.369
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!
Im übrigen finde ich das gar nicht lachhaft, sondern echt mal n Anlass für ne Sensibilisierung...
... dem kann ich leider garnicht folgen. Die Biene ist eine Sache gem. BGB, die irgendjemanden gehört (wenn´s keine Wildbiene etc. ist).

Die Frage, die sich stellt betriff doch das recht der Veröffentlichung. Googelt doch mal nach den Stichworten "Panoramafreiheit" und "Friesenhaus". Daraus läßt sich so einiges ableiten, auch wenn´s dort nicht um Autos und Bienen geht.

Ich persönlich sehe hier nur einen Einschüchterungsversuch weil man selbst was falsch gemacht hat.

bis denn

joergW
joergW ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 17:20   #27
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
jörg, ich stimme dir uneingeschränkt zu:
1. es geht um die Veröffentlichung
2. die biene kann/ist ein Eigentum (sein)
nur mit der Ergänzung:
3. Darf ich nicht (immer) das Eigentum anderer Fotografieren und veröffentlichen
(das als Sensibilisierung)

4. Ich sehe da ebenfalls nur einen dreisten Versuch von was auch immer!

__________________
Gruß
christophe

Portfolio
jameek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 17:34   #28
joergW
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Alfter bei Bonn
Beiträge: 1.369
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
...
3. Darf ich nicht (immer) das Eigentum anderer Fotografieren und veröffentlichen
(das als Sensibilisierung)
... da gebe ich Dir Recht. Kann man eigentlich nicht deutlich genug unterstreichen. Wenn ich mir jedoch z.B. die vielen Personenfotos und Innenaufnahmen von Gebäuden im Internet anschaue, glaube ich dass die Abmahnanwälte noch reichlich Ölfelder und Goldgruben finden werden.

bis denn

joergW

P.S. ich weiß warum ich in diesem Dingen eher Vorsicht walten lasse.
joergW ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 17:36   #29
André 69
 
 
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Freistaat Sachsen
Beiträge: 5.052
Starke Behauptungen sind immer besser als schwache Argumente ... ist wohl hier passiert! Was gibt denn Anlass, daß der Imker der DEIN Bild ohne DEINE Einwilligung verwendet annehmen darf, daß es seine Biene ist??? (Ich möchte gern den Strichcode auf der Biene sehen!)
Angenommen daß es hier tatsächlich (mir unverständlicherweise) irgendwelche Rechte des Imkers gibt, SO HAT ER DEFINITIV NICHT DAS RECHT DEIN BILD ZU VERWENDEN!
Das Recht am Bild liegt hier bei Dir, unabhängig vom Veröffentlichungsrecht!

Gruß André

PS: Finde das ganze SEHR dreist!
André 69 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 17:50   #30
Anaxaboras
Chefkoch, verstorben
 
 
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Nein, es geht hier auch nicht um "Werk" des Imkers, sondern um sein Eigentum.
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!
Ich bin jetzt auch mal pedantisch: "Eigentum" und "Besitz" sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe .

Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!
"Mein" Auto befindet sich zwar in meinem Besitz, ist aber Eigentum der Leasing-Firma . Letzterer dürfte es relativ schnuppe sein, ob es jemand fotografiert und das Bild veröffentlicht. Mir aber nicht - wenn der Wagen (z. B. über das Kennzeichen) eindeutig mir zuordbar wird. Da könnte eine Veröffentlichung meine Persönlichkeitsrechte verletzen.

Man könnte das Ganze mit dem Auto jetzt lustig weiterspinnen: Das Design (oder zumindest herausragende Design-Elemente) sind sicher vom Hersteller geschützt worden. Verstoße ich dann mit einer Veröffentlichung eines Fotos meines Wagens gegen die Hersteller-Interessen? Wohl nicht, denn hier gilt die Panorama-Freiheit.

Das alles hat aber nix mehr mit den Bienen zu tun. Die tragen ja kein "Nummernschild", so dass sie sich nicht zweifelsfrei einem "Eigentümer" oder "Besitzer" zurechnen lassen. Damit kann die fotografische Dokumentation des Auftretens einer Biene zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort und die Veröffentlichung derselben wohl kaum eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Imkers darstellen, oder?

Interessanter finde ich allerdings die inzwischen aufgetaucht Frage, ob die Gegenseite behauptet, die Biene sei ihr Eigentum oder ob sie meint, das Foto von der Biene sei ihr Eigentum.

In letzterem Fall wäre das anwaltliche Schreiben plausibler. Und der Fall denkbar einfach zu lösen: Der Bildautor müsste nur belegen, dass das Foto tatsächlich von ihm stammt (z. B. Originaldatei, über in den Exifs vermerktes Kameramodell etc.).

Martin
Anaxaboras ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Rechte an eigene Fotos

Themen-Optionen
Ansicht

Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:16 Uhr.