Zitat:
Zitat von Anaxaboras
Ich bin kein Rechtskundiger. Dennoch glaube ich nicht, dass hier der Imker den Fünkchen eines Anspruchs hat. Die Biene ist nicht seine Schöpfung oder "Werk". Wenn überhaupt, hätte höchstens der Züchter einen Anspruch auf Unterlassung.
Dass Zoos die Veröffentlichung ihrer Tierfotos verbieten, begründet sich schlichtweg aus derem Hausrecht. Ein Zusammenhang mit dem Urheberrecht wäre mir da wirklich neu.
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Nein, es geht hier auch nicht um "Werk" des Imkers, sondern um sein Eigentum. Dieses kann geschützt sein. Das ist zB einer der Gründe (neben Persönlichkeitsrecht und Datenschutz), warum auch Nummernschilder von Autos unkenntlich gemacht werden sollten. Nochmal, wie in den Links vorher: Eigentum ist eine Grauzone. zT sind hier Einschränkungen deutlich formuliert (Eiffelturm nachts, Kanzleramt, ICEs). Dennoch sollte man sich absichern (v.a. wenn man kommerziell Bilder anbietet).
Das mit den Tieren im Zoo geht rechtlich auch nur deswegen, weil die Tiere das Eigentum des Zoos sind. Blödes Beispiel: Wenn in dem Tiger-Außengelände eine Taube sitzt, dann darf ich den fotografierten Tiger evtl. nicht veröffentlichen (weil Eigentum des Zoos), ein Bild der Taube aber schon (weil kein Eigentum, trotz Grundstück/Hausrecht).
Nicht dass wir uns falsch verstehen: Ich finde das ganze auch relativ absurd und sehe es auch so, dass eine Biene nicht wirklich wiedererkennbar ist und das ein absolut dreistes (und rechtlich unzulässiges) Verhalten ist.
Allerdings bin ich halt nicht Bienen-Experte genug, um das verbindlich sagen zu können. Kann ja sein, dass jede Biene eine eigene individuelle Musterung hat ...