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#11 | |
Registriert seit: 13.05.2015
Ort: Niederbayern
Beiträge: 507
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Zitat:
![]() Noch einmal: Einen Satz isoliert aus einem Gesetz oder einer Verordnung herauszureißen und auf diesem eine Panik-Argumentationskette wie z.B. "The Norb" aufzubauen ist der Witz schlechthin. Noch irrsinniger wird das, wenn man die Antworten von Leuten, die als Unternehmer beruflich von den neuen Bestimmungen betroffen sind, wie z.B. Martin und ich, einfach wegwischt und nicht gelten lässt. Die DSGVO hebelt weder das BDSG noch das KUG aus, sonst müsste in der DSGVO stehen, dass die eigenen Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedsländer ersatzlos wegfallen. In Deutschland gibt es das BDSG neu und das KUG, die nach der DSGVO und meinen juristischen Kenntnissen (nein, ich bin kein studierter Jurist!) als ergänzende nationale Rechtsvorschriften im Sinn der DSGVO anzusehen sind. Wenn diese Gesetze nicht ausdrücklich durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt/Bundesanzeiger außer Kraft gesetzt werden, behalten sie weiterhin Gültigkeit. Eine Änderung einzelner Paragraphen zur Anpassung an ein anderes Gesetz müsste ebenfalls im Bundesgesetzblatt/Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Um die DSGVO zu verstehen sind außerdem die Erwägungsgründe zu jedem einzelnen Artikel mit zu berücksichtigen. Dazu sind das BDSG und das KUG zu berücksichtigen. Und dann sieht vieles ganz anders aus, als "The Norb" und seine "Munitionslieferanten" uns glauben machen wollen. Fazit: Plappert nicht einfach nach, was "interessierte Kreise" veröffentlichen, um Panik zu erzeugen und "betroffene Kreise" abzuzocken. UND LASST JETZT ENDLICH MAL GUT SEIN!! Antrag an die Administratoren: Schließung des Threads!
__________________
Viele Grüße Gerhard |
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